10. April 2008 12:50
Im jahrelangen Markenstreit um die drei Streifen des Sportartikelherstellers
Adidas hat das deutsche Unternehmen einen wichtigen Erfolg vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Mit seinem am Donnerstag in
Luxemburg verkündeten Grundsatzurteil stärkte der EuGH allgemein den
Markenschutz auch für einfache Zeichen. Den Adidas-Streit gab der EuGH an
die nationalen Gerichte zurück.
Die Adidas AG ist Markeninhaberin für die bekannten parallelen drei
Streifen. Auf Sportbekleidung bringt das Unternehmen die Streifen jeweils an
der Seite in kontrastierenden Farben an. Andere Händler und Hersteller
dekorieren ihre Sportkleidung in ähnlicher Weise mit zwei Streifen an der
Seite. Dagegen geht Adidas seit Jahren mit Klagen in den Niederlanden vor.
Guter Ruf wird ausgenutzt
Bereits 2003 hatte der EuGH
entschieden, dass die Rechte an den drei Streifen Adidas nicht nur vor einer
reinen Verwechslung schützen. Die Markenrechte seien auch dann verletzt,
wenn die Verbraucher das Zeichen der Konkurrenz gedanklich mit einer
bekannten Marke verknüpfen, und dadurch deren guter Ruf ausgenutzt wird.
In dem neuen Streit beriefen sich nun unter anderem die Modeketten C&A
sowie H&M auf ein sogenanntes Freihaltebedürfnis. Ein solches Bedürfnis wird
anerkannt, wenn der Markenschutz für bestimmte Produkteigenschaften den
Wettbewerb erheblich erschweren würde. Hier machten die Modehäuser geltend,
die Verwendung einfacher Streifenmotive müsse für jedermann frei verfügbar
bleiben.
Doch ein solches Freihaltebedürfnis könne nur in Bezug auf Merkmale wie
etwa Beschaffenheit und Funktion eines Produkts geltend gemacht werden,
urteilte der EuGH. In rein dekorativen Fragen dagegen könnten sich die
Wettbewerber nicht auf ein solches Allgemeininteresse berufen. Zudem
bekräftigten die Luxemburger Richter ihre Rechtsprechung von 2003, wonach
das Markenrecht Adidas auch davor schützt, dass Verbraucher die Bekleidung
mit zwei Streifen mit der bekannten Marke in Verbindung bringen, ohne dass
eine wirkliche Verwechslung vorliegt. Ob dies zutrifft, sollen im konkreten
Streit nun die Gerichte in den Niederlanden prüfen.