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AUVA-Deals offenbar doch rechtswidrig

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Einem Prüfbericht des Gesundheitsministeriums zufolge waren die Investments des Versicherers zu risikobehaftet.

Das Gesundheitsministerium bestätigt offenbar die Gesetzeswidrigkeit von Hochrisiko-Veranlagungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zwischen 2004 und 2008 in der Höhe von 92 Millionen Euro. Laut Nachrichtenmagazin "profil" gibt es einen mit 15. April datierten Prüfbericht der Abteilung "Prüfung und Rechnungslegung der Kranken- und Unfallversicherungsträger" des Gesundheitsministeriums. In diesem Papier findet sich Kritik an den AUVA-Veranlagungen als "ein beträchtliches spekulatives Element, sodass sie nach Auffassung der Prüforgane nicht den Veranlagungsvorschriften des ASVG entsprechen".

Weiters wird der AUVA "empfohlen, in Hinkunft zu einer konservativeren, soliden und den Bestimmungen des ASVG entsprechenden Veranlagungsform zurückzukehren".

Kein Verhältnis zum Risiko
Harte Kritik üben die Prüfer des Gesundheitsministeriums an den Erträgen der hochspekulativen Veranlagungen, die selbst in den Jahren vor der Finanzkrise lediglich gleich niedrige Renditen wie konservative Bankanleihen oder Bundesschatzscheine erzielten. Laut Prüfbericht stand "der Ertrag dieser hoch komplexen und schwer durchschaubaren Wertpapierkonstruktionen wirtschaftlich in keinem Verhältnis zu dem eingegangenen Risiko".

Weitere Millionen-Verluste absehbar
Angeblich drohen der AUVA nun langfristig weitere Verluste in Millionenhöhe. Der Versicherer musste im Jänner 2009 eine 66-Millionen-Euro-Anleihe der Landesbank Baden-Württemberg mit 25-jähriger Laufzeit zeichnen, um den Totalverlust zweier anderer Investments in Höhe von 32 Millionen Euro zu verhindern. Als Folge ist "in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Verlusten in Form eines geringeren Zinsertrags bzw. mit einem gesunkenen Kurswert zu rechnen".

AUVA dementiert
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt wiederholt, dass sämtliche Veranlagungen der AUVA gesetzeskonform sind, man kann somit die Teilergebnisse des Prüfberichts des Gesundheitsministeriums nicht nachvollziehen. Gemäß den Gesetzesmaterialien zur letzten Novellierung des ASVG sind auch Veranlagungen in Derivate (= strukturierte Anleihen) erlaubt.

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