08. Juli 2009 14:56
Die BAWAG-PSK verlangt von Ruth Elsner die umgehende Rückgabe der
Penthouse-Wohnung, deren Ankauf laut rechtskräftigem Urteil des Wiener
Oberlandesgerichts (OLG) rechtsunwirksam war, weil der Aufsichtsrat der
BAWAG dem Verkauf zustimmen hätte müssen. Der Wiener Rechtsanwalt Markus
Kajaba, der die BAWAG in Sachen Penthouse vertritt, teilte mit, die Ehefrau
des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner sei mittlerweile
schriftlich aufgefordert worden, die 278 Quadratmeter große Nobelbleibe in
der Wiener Innenstadt zurückzustellen. Diese will aber nicht ausziehen.
Ruth Elsner hatte die Immobilie im August 2005 käuflich erworben, wobei der
Kaufpreis mit 474.000 Euro plus Umsatzsteuer weit unter dem marktüblichen
Preis lag. Im Hinblick auf die nunmehr festgestellte Nichtigkeit dieses
Rechtsgeschäfts hielte es die BAWAG für vernünftig, wenn sich Ruth Elsner
sofort eine neue Bleibe sucht und die anhängigen Räumungsverfahren - eines
ist am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) anhängig, ein
weiteres, das auch den nach wie vor in U-Haft befindlichen Helmut Elsner
mitumfasst, am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt - von sich aus beendet.
"Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig, wenn das noch weitergeht",
betonte BAWAG-Anwalt Kajaba. Da bei der am ZRS laufenden Räumungsklage die
Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags als Vorfrage zu beurteilen sei und jene nun
endgültig zuungunsten der Familie Elsner entschieden wurde, wäre klar, dass
Ruth Elsner die Wohnung nicht behalten kann. Dessen ungeachtet weiter darum
zu prozessieren, wäre nur mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einer "Geldverbrennung"
gleichkämen, so Kajaba.