26. Mai 2008 17:04
Der Online-Glücksspielanbieter bwin hat einen Sieg gegen das heimische
Glücksspiel-Monopol erkämpft. Die Österreichischen Lotterien GmbH (ÖLG), die
ihr Online-Angebot als "das einzig legale Spielangebot im Internet"
beworben haben, müssen diese Werbung einstellen. Für die Lotterien ist dies
nur ein Nebenschauplatz.
Werbung irreführend
Laut Handelsgericht Wien ist die besagte
Lotterien-Werbung irreführend und herabsetzend, denn auch bwin bietet
legales Glücksspiel in Österreich an. Diese einstweilige Verfügung wurde nun
rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das
Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im
Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin heute, Montag, mit.
"Das ist ein Nebenschauplatz, auf dem wir uns nicht länger als nötig
aufhalten wollen. Wir erwarten uns durch eine anstehende Entscheidung des
EuGH und die angekündigten Novelle zum österreichischen Glücksspielgesetz
eine Klärung der derzeit etwas offenen Rechtssituation", so der
Sprecher der Österreichischen Lotterien, Martin Himmelbauer.
Nicht mit EU-Recht vereinbar
Das österreichische
Glücksspielmonopol ist laut Gericht außerdem nicht mit EU-Recht vereinbar,
so bwin weiter. Schon im April 2008 habe das Handelsgericht Wien der ÖLG die
Behauptung des einzig legalen Glücksspiels mit einstweiliger Verfügung
untersagt. Zusätzlich wurde auch die Behauptung, dass Gewinner bei
ausländischen Internetspielen leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten
könnten, verboten. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am
26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren
und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich
anerkannt, teilte bwin mit.
"Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien sowie das von den
Österreichischen Lotterien akzeptierte Ergebnis zeigen einmal mehr, dass in
Österreich Handlungsbedarf für die Politik besteht", so
bwin-Chef Norbert Teufelberger. Sofern Österreich Gemeinschaftsrecht
entsprechen wolle - wovon auszugehen sei - sei eine zeitgemäße Regulierung
des Online-Glücksspiels unerlässlich.