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Ex-Hypo Chef Kulterer bei Prozess schwer belastet

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Eine ehemalige Mitarbeiterin belastet Kulterer schwer, sie musste einen Bericht über Swap-Geschäte rückdatieren.

Einen Knalleffekt hat es am Freitag im Prozess gegen die zwei Ex-Vorstände der Hypo Group Alpe Adria, Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, sowie Vorstand Thomas Morgl am Landesgericht Klagenfurt gegeben. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Hypo hat Kulterer schwer belastet. "Ich musste einen Bericht über die Swap-Geschäfte auf Anordnung von Wolfgang Kulterer rückdatieren." Der Ex-Vorstand der Hypo bestritt diesen Vorwurf vehement.

Die Zeugin war im Jahr 2005 in der Hypo für die Erstellung der Bilanz zuständig gewesen. Sie habe die Verbuchung der Swap-Verluste in gutem Glauben als Off-Balance-Geschäfte vorgenommen. Sie habe sich darauf verlassen müssen, dass die Angaben aus den Abteilungen Treasury und Settlement korrekt gewesen seien, begründete sie ihre Vorgangsweise. Sie habe auch eine Stellungnahme zu dieser Art der Verbuchung ausgearbeitet. Im Frühjahr 2006 - nach dem Auffliegen der Affäre - habe Kulterer sie dazu veranlasst, diese Stellungnahme auf 2005 rückzudatieren. Sie begründete ihre Aussage vor Richter Christian Liebhauser-Karl damit, "endlich die Wahrheit" sagen zu wollen.

Im vergangenen Jahr sei es neuerlich zu Swap-Geschäften gekommen, die am Accounting vorbeigeschleust worden seien. Man habe ihr die Angelegenheit erneut falsch dargestellt, so dass sie sie falsch verbucht habe. Sie habe danach den zuständigen Vorstand der Bank über die Vorgänge informiert, dieser habe die Innenrevision eingeschaltet. Dieser neuerliche Fall sei für sie Grund gewesen, die Bank zu verlassen.

Die vom Finanzministerium für die Hypo bestellte Staatskommissärin Sabine Kanduth-Kristen erklärte bei ihrer Einvernahme, sie habe erst am 30. März 2006 von den Swap-Verlusten erfahren, und zwar durch ein Fax des Wirtschaftsprüfers, der das Testat für die Bilanz 2004 zurückgezogen hatte. Vor diesem Tag hatte Kanduth-Kristen laut ihrer Aussage bei keiner Aufsichtsratssitzung Informationen zu diesem Thema erhalten. Sie habe aber im März 2006 - eine Woche vor dem Auffliegen der Swap-Affäre - im Aufsichtsrat nachgefragt, ob "Wertberichtigungen in ausreichendem Maße" gebildet worden seien. Kulterer habe erklärt, die Wertberichtigung würde rund 3 Prozent bewahren.

Richter Christian Liebhauser-Karl konzentrierte sich dann auf den Verlauf jener Aufsichtsratssitzung, bei dem der gesamte Aufsichtsrat über die Verluste informiert worden war. Ob die Aufsichtsräte überrascht gewesen seien, dass sie so spät informiert worden waren, wollte der Richter wissen, was Kanduth-Kristen bestätigte. Das Aufsichtsratspräsidium hatte bereits seit Mai 2005 von den Verlusten gewusst. Auf die Frage, ob das Präsidium den Aufsichtsrat und die Staatskommissärin informieren hätte müssen, meinte Kanduth-Kristen: "Natürlich."

Der Prozess wird am Dienstag kommender Woche fortgesetzt, für den Nachmittag ist der ehemalige oberste Bankenprüfer der Nationalbank, Ronald Laszlo, geladen. Tags darauf werden die damaligen Aufsichtsratsspitzen der Hypo befragt werden.

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