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Familien mit Kindern werden geschröpft

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Die Belastungen der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialbeiträge sind in Österreich 2008 das vierte Jahr in Folge gestiegen, während im OECD-Mittel für die meisten Haushaltstypen leichte Entlastungen verbucht wurden.

Einen Tag vor den kritischen Lohn-Demos der Gewerkschaften in Wien platzt die Bombe: In allen untersuchten Haushaltstypen liegt in Österreich im vergangenen Jahr die Abgabenlast höher als im Jahr 2000. Besonders deutlich war die Steigerung laut neuen Berechnungen der OECD bei Gering- und Durchschnittsverdienern sowie bei Familien mit Kindern.

Fünfhöchste Abzugsrate
So blieben 2008 laut der Studie "Taxing Wages" bei einem zum Durchschnittslohn beschäftigten Single von 100 Euro, die dieser seinem Arbeitgeber kostet, nach Abzug von Steuer und Sozialbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) noch 51,2 Euro netto übrig (52,7 Euro im Jahr 2000). In der OECD sind nur in Belgien, Ungarn, Deutschland und Frankreich die Gesamtabzüge höher.

Im OECD-Mittel blieben der gleichen Personengruppe bei 100 Euro Arbeitskosten 62,6 Euro netto in der Tasche, das entspricht einer Gesamtabgabenquote auf die Arbeitskosten von 37,4 Prozent. In den EU-Staaten liegt die Abgabenquote hier bei 42,8 Prozent, in Österreich bei 48,8 Prozent.

Gutverdienenden Singles geht´s am besten
Durch die Berechnung der Steuer- und Abgabenlast für nahezu das gesamte Einkommensspektrum wird im OECD-Bericht eine Besonderheit des österreichischen Systems beleuchtet: Anders als die progressive Einkommenssteuer vermuten lässt, sinkt in Österreich zumindest bei Alleinstehenden die Belastung der Arbeitseinkommen ab einem bestimmten Punkt wieder. Abgesehen von Deutschland und Spanien gibt es einen solchen Verlauf der Steuer- und Abgabenbelastung in keinem anderen OECD-Land.

So fallen in Österreich für Singles mit einem Jahresgehalt von rund 54.900 Euro mit 52,1 Prozent die höchsten Abzüge durch Steuern und Sozialbeiträge an. Bei 90.000 Euro Jahresgehalt müssen dagegen nur noch 49,1 Prozent der Arbeitskosten (Bruttoverdienst plus Sozialbeiträge Arbeitgeber) an Sozialkassen und Staat abgeführt werden. Die Steuer- und Sozialabgabenquote liegt damit wieder auf dem Niveau eines Arbeitnehmers mit 41.350 Euro Jahresgehalt. Hintergrund für diesen Effekt ist die große Bedeutung der Sozialabgaben, die aufgrund der Beitragsbemessungsgrenzen ab einem gewissen Einkommen völlig wegfallen.

Familien überdurchschnittlich stark belastet
Für Alleinstehende ohne Kinder liegen die Abzüge vom Bruttolohn in Österreich um rund ein Viertel über dem OECD-Schnitt. Auch Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind in Österreich im OECD-Vergleich überdurchschnittlich stark belastet. Hier ist der Abstand zum OECD-Mittel zwar kleiner, dafür sind hier die Belastungen in den vergangenen Jahren weit stärker gestiegen:

So stiegen für einen verheirateten Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern (Partner arbeitet nicht) die Steuern und Sozialabgaben zwischen 2000 und 2008 um 3,2 Prozentpunkte auf 38,4 Prozent der Arbeitskosten. Für Alleinerziehende (zwei Kinder, zwei Drittel des Durchschnittsgehalts) erhöhte sich die Abgabenlast im gleichen Zeitraum von 25,1 auf 28,8. Prozent Für einen unverheirateten gut verdienenden Arbeitnehmer ohne Kinder (167 Prozent des Durchschnittsgehalts) stieg die Steuer und Abgabenquote im gleichen Zeitraum dagegen nur um 0,5 Prozentpunkte auf 50,9 Prozent.

Als Durchschnittslohn wird von der OECD der durchschnittliche Jahresbruttoverdienst eines Vollzeitarbeitnehmer in der Privatwirtschaft herangezogen (Österreich 2008: 38.653 Euro). Ausgedrückt in US-Dollar zu Kaufkraftparitäten (US-Dollar PPP) entspricht das 43.891 US-Dollar PPP. Im OECD-Schnitt lag das durchschnittliche Jahresbrutto bei 35.394 US-Dollar PPP (ungewichtetes Mittel).

Die Steuer- und Sozialabgabenlast auf das Bruttoeinkommen berechnet sich aus Einkommenssteuer plus Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abzüglich Bartransfers (z.B. Kindergeld). Bei der Berechnung für die Arbeitskosten werden auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und lohnbezogene Steuerzahlungen berücksichtigt. Pauschale Absetzungen von der Steuer für Werbungskosten oder Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls berücksichtigt. Nicht enthalten in der Berechnung sind positive oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Kapital, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc.), Steuerabschläge, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind (z.B. für Berufspendler) und Transfers, die ausschließlich für Bezieher geringer Einkommen gezahlt werden (z.B. Wohngeld).

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