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Haftstrafen für Elsner, Gerharter und Nakowitz

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In der Causa Gerharter - Elsner soll dem Ex-Konsum-Boss 550.000 Euro im Plastiksackerl gegeben haben - hat es drei Schuldsprüche gegeben.

Nach etwa eineinhalbstündiger Beratung hat der Schöffensenat im BAWAG-Prozess am Mittwoch das erste Teilurteil gefällt. In der "Causa Gerharter" wurde Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, die U-Haft wird angerechnet. Ex-Konsum-Chef Hermann Gerharter hat zwei Jahre ausgefasst, davon sind 18 Monate bedingt, er muss also sechs Monate ins Gefängnis. Über Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz wurden 15 Monate bedingt verhängt.

Elsners "hohe kriminelle Energie"
Richterin Claudia Bandion-Ortner begründete das Urteil für Elsner mit seiner "hohen kriminellen Energie" und der hohen Schadenssumme von über 700.000 Euro. Daher habe sie auch aus generalpräventiven Gründen keine teilbedingte Strafe verhängt: "Man muss ein Zeichen setzen, eine Bank ist kein Selbstbedienungsladen". Zudem waren für Bandion-Ortner Elsners Gegenargumente - der 72-Jährige hatte stets geleugnet - nicht glaubwürdig.

Sämtliche Angeklagte wurden zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Elsner war in dieser Sache wegen Untreue angeklagt, Gerharter und Nakowitz wegen Beihilfe dazu. Die Strafdrohung liegt bei bis zu zehn Jahren Haft.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Elsner und Gerharter haben Rechtsmittel gegen das Urteil erhoben. Ihre Verteidiger legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Anwalt von Nakowitz erbat sich Bedenkzeit. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Geldgeschenk im Plastiksackerl
Elsner soll dem früheren Konsum-Chef nach dem Konsum-Prozess im Jahr 2003 gut 550.000 Euro im berühmten Plastiksackerl gegeben, sein Konto glatt gestellt und den "Kredit" als uneinbringlich verbucht haben. Dieses "Geschenk" hat Gerharter Jahre später zurückgezahlt und die ungewöhnliche Kreditvergabe zugegeben.

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Torte und Kuchen
Einen Tag davor, am 100. Verhandlungstag im BAWAG-Strafprozess, brachten Journalisten Kuchen und Torten mit, was Richterin Claudia Bandion-Ortner zu einer offiziellen Distanzierung veranlasst hat : "Die Torte ist nicht vom Gericht." "Das ist ein Verhandlungstag wie jeder andere", so Bandion-Ortner.

Befangenheitsantrag abgelehnt
Ein Dienstagfrüh gestellter Befangenheitsantrag von Elsners Anwalt gegen Staatsanwalt Georg Krakow wurde abgewiesen. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft entschied, dass es "keinen Anlass gebe, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit von Krakow im BAWAG-Verfahren in Zweifel zu ziehen".

Krakow hatte Kontakt zu Worm
Schubert hatte aus einem ihm zugekommenen Email des früheren Bundeskriminalamtsleiters Herwig Haidinger zitiert, wonach Krakow Kontakt mit dem Journalisten Alfred Worm hatte. Der unterdessen verstorbene Alfred Worm war Herausgeber von "News", wo immer wieder vertrauliche Akten zur Causa BAWAG veröffentlicht wurden. Die Oberstaatsanwaltschaft sieht in Krakows Journalisten-Kontakt aber nichts Anstößiges: Krakow habe mehrfachen Kontakt mit Worm bestätigt, ohne das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

Elsner äußerte daraufhin einen schweren Verdacht gegen den Staatsanwalt: Er verdächtige Krakow, die BAWAG-Anklageschrift dem Magazin "News" zugespielt zu haben.

Gut 1.000 Fragen an Kleiner
Die eigentliche Verhandlung war wieder stundenlang der Abarbeitung von über tausend Fragen von Elsners Verteidigung an Gutachter Fritz Kleiner gewidmet. Der Prozess hatte am 16. Juli 2007 begonnen. Ursprünglich war das Ende für den Weltspartag erwartet worden. Mit einem Urteil wird jetzt Ende Juni 2008 gerechnet.

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