Geld

HRE-Anleger fordern 320 Mio. Euro

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Dei Hypo Real Estate soll Anleger falsch und unzureichend über Risiken informiert haben.

Der bisher größte Schadenersatz-Prozess um den inzwischen verstaatlichten Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) ist auf nächstes Jahr vertagt worden. Zu einem Vergleichsvorschlag des Landgerichts München I wollten sich am Donnerstag weder Kläger noch HRE äußern. Die Kläger fordern 320 Mio. Euro Schadenersatz, die im Falle einer Verurteilung der HRE der Bund als Inhaber der Bank zahlen müsste.

Mängel
Der Vorsitzende Richter Matthias Ruderisch bemängelte die von dem Frankfurter Rechtsanwalt Andreas Tilp vertretene Sammelklage von insgesamt 56 Fonds an etlichen Punkten. Ruderisch kritisierte, es sei unklar, wer genau hinter den Forderungen stehe. Außerdem fehle eine sachliche Begründung für die Forderungen. Um Schadensersatz einklagen zu können, müsse die Bank kursrelevante Insiderinformationen nicht rechtzeitig weitergegeben haben. Darüber hinaus sei der Zeitraum für die Forderungen von Mitte Juli 2007 bis Mitte Jänner 2008 nicht schlüssig begründet. "Im Moment ist für uns die Klage nicht entscheidungsreif", sagte Ruderisch.

Frist
Das Gericht gab Tilp und dessen Kanzlei allerdings bis zum 10. Oktober Gelegenheit, die Mängel in der Klage zu beseitigen. Die HRE-Vertreter wiederum erhielten bis zum 15. Dezember Frist, um auf die Überarbeitung zu reagieren. Weiter verhandelt werden soll dann am 14. Jänner kommenden Jahres.

Vergleich angeregt
Ruderisch regte gleichzeitig einen Vergleich an. Er schlug vor, dass die HRE den den Fonds zwischen dem 1. und 15. Jänner 2008 entstandenen Schaden zu 100 Prozent ersetze. Außerdem könnten für den Zeitraum von Ende November bis Ende Dezember 2007 zehn bis zwanzig Prozent ersetzt werden. Einen Schadenersatz für die ebenfalls in der Klage enthaltene Zeit von Juli bis Ende November sieht der Vorschlag nicht vor. Würden beide Kläger und HRE den Vorschlag annehmen, würde sich die Forderung von 320 Mio. Euro deutlich reduzieren. Beide Seiten äußerten sich aber zunächst nicht.

Tilp sagte am Rande des Prozesses, er werde den Vergleichsvorschlag den von ihm vertretenen 56 Fonds vorlegen. Sein Ziel sei aber ohnehin nicht eine Entscheidung des Münchner Landgerichts. Er wolle die Forderungen des Fonds in einen Musterprozess vor das bayerische Oberlandesgericht bringen.

OLG
Damit es zu solch einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMug) kommen kann, müssen Anträge dazu aus mindestens zehn verschiedenen HRE-Prozessen vorliegen. Tilp sagte, seit dieser Woche vertrete alleine seine Kanzlei zehn solcher Anträge. "Wir können aus eigener Kraft einen Musterprozess erzwingen. Der HRE-Prozess wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ans OLG gehen." Sobald es zu solch einem Musterprozess kommt, ruhen die anderen Schadenersatz-Prozesse.

Alleine in München sind nach Angaben des Gerichts im Moment mehr als 50 Klagen von Anlegern anhängig. Diese fühlen sich von der früheren HRE-Führung hinters Licht geführt und durch falsche Angaben zum Aktienkauf veranlasst.

Riskante Geschäfte
Die HRE stand im Zuge der weltweiten Immobilienkrise durch riskante Geschäfte in Milliardenhöhe am Rande des Zusammenbruchs. Dieser konnte nur durch die Hilfe des Bundes verhindert werden. Inzwischen übernahm der Bund auch die vollständige Kontrolle über die HRE.

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