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Mio-Strafe gegen Henkel, Unilever und Co

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Illegale Preisabsprachen bei Markenartikeln: Gegen Henkel, Unilever und weitere Hersteller wurde ein Mio-Bußgeld verhängt.

Wegen verbotener Preisabsprachen bei Geschirrspülmitteln, Duschgel und Zahncreme hat das deutsche Bundeskartellamt Strafgelder von insgesamt rund 37 Mio. Euro gegen vier führende Markenartikel-Hersteller verhängt. Betroffen sind die Firmen Henkel, Schwarzkopf & Henkel sowie die deutschen Töchter der internationalen Konzerne Sara Lee und Unilever.

Preisanstieg um fünf Prozent
Laut Kartellamt hatten die Markenartikler zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa fünf Prozent für die Handgeschirrspülmittel der Marken "Pril" und Palmolive", die Duschgels der Marken "Fa", "Duschdas" und "Palmolive" sowie für Zahncreme der Marken "Signal", "Dentagard" und "Colgate" abgesprochen. Außerdem hätten sie sich gegenseitig über den Stand der Verkaufsgespräche mit den Einzelhändlern informiert.

Auf die Spur der Drogerieartikelhersteller waren die Wettbewerbshüter vom Konkurrenten Colgate-Palmolive gebracht worden. Der hatte zunächst selbst bei den Preisabsprachen mitgewirkt, dann aber das Kartellamt informiert, wie eine Behördensprecherin berichtete. Das Unternehmen kommt damit in den Genuss einer Kronzeugenregelung und muss kein Bußgeld zahlen.

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte: "Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden."

Die Strafgeldbescheide gegen die Unternehmen sowie deren Vertriebsleiter sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

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