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ÖBB wollen Versetzungen gerichtlich erzwingen

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Der Personalchef klagte, weil der Betriebsrat den Versetzungen ins Jobcenter nicht zustimmt. Dafür droht die Gewerkschaft mit Blockaden bei der Euro 2008.

Nach den Bahn-Streiks in Deutschland und Frankreich ist jetzt auch ein handfester Konflikt bei den ÖBB ausgebrochen. Der Grund sind die geplanten Versetzungen von überzähligen Mitarbeitern ins Jobcenter, ins sogenannte "Workforce Management". Der Betriebsrat lehnt die Versetzungen ab. Daher hat das Management geklagt, um die Versetzungen gerichtlich durchzusetzen.

Daraufhin haben die Gewerkschaftsvertreter bei der Aufsichtsratssitzung am Freitag geschlossen den Saal verlassen.

Haberzettl schäumt
Der Eisenbahner-Gewerkschafter Wilhelm Haberzettl denkt nicht ans Einlenken. Für alle laut Arbeitsverfassungsgesetz zustimmungspflichtigen Maßnahmen - wie Versetzungen oder kurzfristige Dienstplan-Änderungen - werde es in nächster Zeit mit Sicherheit kein Einverständnis der Belegschaftsvertretung geben.

Drohen Zugsausfälle?
Auch die zuletzt "weitherzige Auslegung der Arbeitszeitbestimmungen wird ab sofort abgestellt", so Haberzettl. Dadurch könnte es bei den Lokführern und Zugbegleitern problematisch werden, den Bedarf zu decken, denn die Personallage ist angespannt.

Blockaden zur EURO 2008?
Der oberste Bahngewerkschafter droht gleichzeitig mit Ungemach während der EURO 2008. Laut "Presse" erwägt Haberzettl, dass sich die Gewerkschaft bei den Ausnahmebestimmungen im Arbeitszeitgesetz querlegt und so einen Engpass beim Personal provoziert.

An die 30 Klagen im Anrollen
Geklagt hat demnach ÖBB-Personalchef (und Geschäftsführer der konzerneigenen Dienstleistungs GmbH), Franz Nigl. Neun Klagen richten sich gegen den Güterverkehrsbetriebsrat, sechs gegen den Infrastruktur-Betriebsrat. 15 bis 20 weitere sind offenbar in Vorbereitung.

Die Betriebsräte haben die Versetzungen unter Berufung auf das Arbeitsverfassungsgesetz wegen Verschlechterung der Entgelt- bzw. sonstigen Arbeitsbedingungen abgelehnt.

Allerdings: "Erteilt der Betriebsrat die Zustimmung nicht, so kann sie durch Urteil des Gerichts ersetzt werden. Das Gericht hat die Zustimmung dann zu erteilen, wenn die Versetzung sachlich gerechtfertigt ist", heißt es im Arbeitsverfassungsgesetz.

ÖBB in der "Doppelmühle"
Nigl argumentiert, dass sowieso schon 100 Mitarbeiter im "Workforce Management" sind, also ohne Stammplatz im Konzern. In einigen Fällen im Werkstättenbereich habe das Gericht dem Unternehmen bereits recht gegeben.

Der Personalchef sieht die ÖBB in einer "Doppelmühle", weil der Betriebsrat der Versetzung mit Gehaltseinbußen zustimmen muss. Ohne seinen Sanktus könne jedes andere Unternehmen den Mitarbeiter kündigen. Die betroffenen ÖBB-Mitarbeiter hätten aber einen Kündigungsschutz.

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