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Ruth Elsner: "Ziehe nicht aus"

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Der Streit rund um das mittlerweile berühmte Penthouse spitzt sich zu.

Krisen hat Ruth Elsner schon einige gemeistert. Doch nun muss sie gleich an mehreren Fronten kämpfen: Geht es nach der BAWAG, soll die Frau von Helmut Elsner, der seit drei Jahren wegen des BAWAG-Skandals in Untersuchungshaft sitzt, sofort das Penthouse in der Wiener Innenstadt räumen. Das fordert nun BAWAG-Anwalt Markus Kajaba. „Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig, wenn das noch weitergeht“, so Kajaba. Kajaba hat Elsner nun schriftlich aufgefordert, das Penthouse zu räumen.

Basis für die Forderung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts, das gestern bekannt wurde: Das OLG hat festgestellt, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2005 nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Damals hat Ruth Elsner das Penthouse (278 Quadratmeter plus 60 Quadratmeter Terrasse) auf der Tuchlauben um 474.000 Euro plus Mehrwertsteuer gekauft. Nach Elsners Verhaftung brachte die BAWAG Klage auf Nichtigkeit des Kaufvertrags ein, weil der Deal ohne des Wissens des Aufsichtsrates vollzogen wurde. Von 2001 bis zum Erwerb der Immobilie lebte Elsner als Mieter im Penthouse. Dieser Vertrag wird jetzt wieder wirksam.

Elsner bleibt im Penthouse – sie ist jetzt Mieterin
Deswegen steht die Frau des Ex-BAWAG-Chefs der neuesten Entwicklung gelassen gegenüber. „Das Thema regt mich nicht auf. Ich wohne dort mit meinem Hund. Jetzt bin nicht mehr Eigentümerin, sondern Mieterin. Das ist in Ordnung so“, sagt sie zu ÖSTERREICH.

Auch ihr Rechtsanwalt Wolfgang Schubert sieht für die BAWAG-Argumentation keinerlei Basis: „Nachdem der Kaufvertrag nicht rechtswirksam ist, wird der alte Mietvertrag selbstverständlich wieder wirksam. Ich kann keinen Grund erkennen, wodurch der Mietvertrag aufgelöst worden sein soll.“

Dem Räumungsverfahren sehe er „sehr beruhigt“ entgegen, zumal die Beweislast bei der BAWAG liege, sagte Schubert.

Ruth Elsner spricht erstmals über die neuesten Entwicklungen.

ÖSTERREICH: Frau Elsner, gestern wurde bekannt, dass Ihr Kaufvertrag für Ihre Innenstadt-Wohnung unwirksam ist. Haben Sie nun Angst, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen?

Ruth Elsner: Ich glaube, die Österreicher haben derzeit andere Probleme, als über dieses Thema zu diskutieren. Ob ich mir eine Wohnung suchen muss oder nicht, ist mein Problem und sicherlich kein öffentliches Thema.

ÖSTERREICH: Der Anwalt der BAWAG fordert nun, dass Sie das Penthouse sofort räumen sollen. Werden Sie das tun?

Elsner: Ich kann mich nur über die neue Kommunikationsform der Gegenseite wundern, wenn man mir diese Forderung über die Austria Presseagentur ausrichten lässt und nicht mit meinem Anwalt darüber spricht.

ÖSTERREICH: Wie wird es jetzt weitergehen?

Elsner: Ich bin jetzt Mieterin der Wohnung und nicht mehr Besitzerin. Mein Mann und ich haben vor dem Kauf Miete dafür gezahlt und werden es jetzt wieder tun. Das regt mich nicht auf. Mein Thema ist die Haft meines Mannes. Solange er noch in Untersuchungshaft ist, sind mir die Hände gebunden. Wenn mein Mann wieder bei mir zu Hause ist, kann man mit mir über alles reden.

ÖSTERREICH: Im Fall Elsner kennt die Justiz offenbar kein Erbarmen...

Elsner: Ich will auch kein Erbarmen, sondern ich will Gerechtigkeit. Im Fall Elsner wird eine politische Mission erfüllt, und die Justiz spielt dabei kräftig mit. Ich zweifle, dass es da mit rechten Dingen zugeht.

ÖSTERREICH: Es gibt sicher einige, die es als Genugtuung empfinden, dass der Kaufvertrag nun als ungültig erklärt wurde. Was antworten Sie diesen Menschen?

Elsner: Die Leute, die sich freuen wollen, sollen sich freuen. Und diejenigen, die mich kennen, empfinden die ganze Causa sowieso als Schweinerei. Das ist meine Lebenseinstellung.

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