08. Juli 2009 21:17
Krisen hat Ruth Elsner schon einige gemeistert. Doch nun muss sie gleich an
mehreren Fronten kämpfen: Geht es nach der BAWAG, soll die Frau von Helmut
Elsner, der seit drei Jahren wegen des BAWAG-Skandals in Untersuchungshaft
sitzt, sofort das Penthouse in der Wiener Innenstadt räumen. Das fordert nun
BAWAG-Anwalt Markus Kajaba. „Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig,
wenn das noch weitergeht“, so Kajaba. Kajaba hat Elsner nun schriftlich
aufgefordert, das Penthouse zu räumen.
Basis für die Forderung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts, das gestern
bekannt wurde: Das OLG hat festgestellt, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr
2005 nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Damals hat Ruth Elsner das
Penthouse (278 Quadratmeter plus 60 Quadratmeter Terrasse) auf der
Tuchlauben um 474.000 Euro plus Mehrwertsteuer gekauft. Nach Elsners
Verhaftung brachte die BAWAG Klage auf Nichtigkeit des Kaufvertrags ein,
weil der Deal ohne des Wissens des Aufsichtsrates vollzogen wurde. Von 2001
bis zum Erwerb der Immobilie lebte Elsner als Mieter im Penthouse. Dieser
Vertrag wird jetzt wieder wirksam.
Elsner bleibt im Penthouse – sie ist jetzt Mieterin
Deswegen
steht die Frau des Ex-BAWAG-Chefs der neuesten Entwicklung gelassen
gegenüber. „Das Thema regt mich nicht auf. Ich wohne dort mit meinem Hund.
Jetzt bin nicht mehr Eigentümerin, sondern Mieterin. Das ist in Ordnung so“,
sagt sie zu ÖSTERREICH.
Auch ihr Rechtsanwalt Wolfgang Schubert sieht für die BAWAG-Argumentation
keinerlei Basis: „Nachdem der Kaufvertrag nicht rechtswirksam ist, wird der
alte Mietvertrag selbstverständlich wieder wirksam. Ich kann keinen Grund
erkennen, wodurch der Mietvertrag aufgelöst worden sein soll.“
Dem Räumungsverfahren sehe er „sehr beruhigt“ entgegen, zumal die Beweislast
bei der BAWAG liege, sagte Schubert.
Ruth Elsner spricht erstmals über die neuesten Entwicklungen.
ÖSTERREICH: Frau Elsner, gestern wurde bekannt, dass Ihr
Kaufvertrag für Ihre Innenstadt-Wohnung unwirksam ist. Haben Sie nun
Angst, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen?
Ruth Elsner: Ich glaube, die Österreicher haben derzeit andere
Probleme, als über dieses Thema zu diskutieren. Ob ich mir eine
Wohnung suchen muss oder nicht, ist mein Problem und sicherlich kein
öffentliches Thema.
ÖSTERREICH: Der Anwalt der BAWAG fordert nun, dass Sie
das Penthouse sofort räumen sollen. Werden Sie das tun?
Elsner: Ich kann mich nur über die neue Kommunikationsform der
Gegenseite wundern, wenn man mir diese Forderung über die Austria
Presseagentur ausrichten lässt und nicht mit meinem Anwalt darüber
spricht.
ÖSTERREICH: Wie wird es jetzt weitergehen?
Elsner: Ich bin jetzt Mieterin der Wohnung und nicht mehr
Besitzerin. Mein Mann und ich haben vor dem Kauf Miete dafür gezahlt
und werden es jetzt wieder tun. Das regt mich nicht auf. Mein Thema
ist die Haft meines Mannes. Solange er noch in Untersuchungshaft ist,
sind mir die Hände gebunden. Wenn mein Mann wieder bei mir zu Hause
ist, kann man mit mir über alles reden.
ÖSTERREICH: Im Fall Elsner kennt die Justiz offenbar kein
Erbarmen...
Elsner: Ich will auch kein Erbarmen, sondern ich will
Gerechtigkeit. Im Fall Elsner wird eine politische Mission erfüllt,
und die Justiz spielt dabei kräftig mit. Ich zweifle, dass es da mit
rechten Dingen zugeht.
ÖSTERREICH: Es gibt sicher einige, die es als Genugtuung
empfinden, dass der Kaufvertrag nun als ungültig erklärt wurde. Was
antworten Sie diesen Menschen?
Elsner: Die Leute, die sich freuen wollen, sollen sich freuen.
Und diejenigen, die mich kennen, empfinden die ganze Causa sowieso
als Schweinerei. Das ist meine Lebenseinstellung.
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