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Sammelklage gegen AWD zugelassen

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Showdown für das zweitgrößte Zivilverfahren der 2. Republik: Die Klage gegen AWD ist zulässig.

Das Handelsgericht (HG) Wien hat die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD zugelassen. Der Beschluss wurde dem VKI am Mittwoch zugestellt. Das Gericht prüft nun den Vorwurf der "systematischen Fehlberatung" beim Verkauf von Immofinanz-Aktien durch AWD-Berater, teilte der VKI mit. Der VKI-Aktion haben sich rund 2.500 mutmaßlich geprellte Anleger mit einem geschätzten Gesamtschaden von 30 Mio. Euro angeschlossen.

Die erste nun zugelassene Teilklage gegen den AWD im Namen von 125 Personen wurde Ende Juni eingebracht, die zweite Tranche namens 145 Anlegern folgte im September. Der vermutete Schaden beträgt jeweils rund zwei Mio. Euro. Der AWD hatte in der Vergangenheit die Form der Sammelklage für unzulässig erklärt und darauf gepocht, alle Fälle einzeln prüfen zu wollen, was der VKI ablehnte.

Mit dem HG-Entscheid ist wohl der Startschuss für das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik gefallen. Mehr Beteiligte hatte nur das WEB-Verfahren. Damals zog der VKI für 3.200 Anleger vor Gericht. VKI-Chefjurist Peter Kolba geht davon aus, dass das HG auch die weiteren Sammelklagen für zulässig erklärt. Bis Mitte 2010 wollen die Verbraucherschützer die Klagen für die restlichen Anleger einbringen, weil dann die Verjährung beginnt, so Kolba .

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