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Weniger Gehalt für Raucher nicht diskutabel

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Die in Italien diskutierte Maßnahme, Rauchern eine Stunde Arbeit von ihrem Monatsgehalt abzuziehen, sei in Österreich nicht denkbar.

Das sagte Bernadette Kendlbacher vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) am Mittwoch. Eine derartige Pauschal-Regelung wäre allein auf Grund der Rechtslage nicht möglich. Auch Nichtraucher arbeiten nicht ohne Unterbrechung - gehen Kaffeetrinken oder Händewaschen.

Rauchpausen können abgezogen werden
Die Gefahr, dass auch österreichische Unternehmen ihren rauchenden Angestellten Arbeitszeit abziehen, bestehe allerdings schon, berichtete Kendlbacher. So gebe es in einzelnen, eher größeren Unternehmen Überlegungen bei Pausen für den Griff zum Glimmstängel auszustempeln.

Betriebsvereinbarung empfehlenswert
Empfehlenswert sei die Regelung durch eine so genannte Betriebsvereinbarung. Bei diesem Vertrag zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat werde festgelegt wo, wann und wie lange geraucht werden darf. Die Regelung biete Belegschaft und Betrieb Rechtssicherheit in den sehr "schwammigen" gesetzlichen Bestimmungen. Auch die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe könnten dabei berücksichtigt werden.

Rauchen kann für gutes Klima sorgen
Für rauchende Mitarbeiter gebe es auch positive Entwicklungen, meinte Kendlbacher. Immer mehr Firmen bieten so genannte Raucherentwöhnungsprogramme an. Ein derartiges Projekt - Life-Programm - gebe es zum Beispiel bei der VOEST. Begrüßenswert sei auch die Einrichtung von Raucherräumen, die viele freiwillig zur Verfügung stellen, um im Betrieb für eine gutes Klima zu sorgen.

Das Rauchen am Arbeitsplatz alleine sei anhand der derzeitigen Bestimmungen nicht strafbar, erklärte Kendlbacher. Arbeitgeber können jedoch zur Verantwortung gezogen werden, wenn Nichtraucher vor den Einwirkungen des Tabakkonsums nicht geschützt werden. Daher darf in Büros, in denen nicht nur Raucher arbeiten, keine Zigarette gequalmt werden, erklärte Helwig Aubauer von der Wirtschaftskammer.

Kein offizieller Anspruch auf Pausen
Nach dem derzeitigen Arbeitszeitengesetz gebe es auch keinen Anspruch auf Rauchpausen. Die Vorschläge der italienischen Großunternehmen könne er nicht kommentieren. Man wisse nicht, welche Personen dabei als Raucher zählen und wie diese erfasst werden.

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