Gerichts-Urteil

Keine Roamingkosten für Inlandsgespräche

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Wer im österreichischen Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländischen Handy-Netz telefoniert, muss keine Auslandskosten zahlen.

Das hat jetzt ein Wiener Gericht in einem Urteil entschieden, das für ähnliche Fälle als Präzedenzfall dienen könnte.

Von Burgenland aus ins ungarische Netz
Das Bezirksgericht Wien-Donaustadt hat eine entsprechende Klage des Telekom-Anbieters One abgewiesen. One hatte eine Wienerin geklagt, die sich weigerte, Roaming-Gebühren über 320 Euro zu bezahlen. Die Gebühren waren angefallen, nachdem ihr Sohn aus dem Burgenland Inlands-Gespräche über ein Mobiltelefon geführt hatte, die wegen der Grenznähe über ein ungarisches Netz geleitet worden waren.

Keine Info-SMS
"Ein redlicher Nutzer eines Mobiltelefons muss damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Vertrag mit einem Handy-Betreiber beinhalte nicht die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen. Abgewiesen wurde die Klage wohl auch deshalb, weil es keine Informations-SMS gegeben hat, dass man sich in einem ausländischen Netz befinde, heißt es im Bericht.

Es kommt immer wieder vor, dass jemand daheim Opfer von "Inlands-Roaming" wird: 22 Fälle sind bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR seit Jahresbeginn aktenkundig. Nicht immer wagen die Kunden bzw. ein Betreiber auch den Gang zu Gericht.

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