Bundeskriminalamt

Immer mehr Kinder werden zu Verbrechern

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Laut Statistik des Bundeskriminalamts gab es von Jänner bis Juli 4.511 Tatverdächtige, die keine 14 Jahre alt waren.

Kinder werden krimineller - sagt zumindest die Statistik des Bundeskriminalamts. Im ersten Halbjahr 2008 hat es um 30 Prozent mehr Anzeigen wegen Körperverletzung und Diebstahl gegeben: Die Täter waren zwischen zehn und 14 Jahre alt. Von Jänner bis Juli konnten 4.511 Tatverdächtige ermittelt werden, die noch nicht einmal ihren 14. Geburtstag gefeiert hatten, 417 davon waren sogar jünger als zehn.

Stehlen und Zerstören
Häufige Delikte der Unter-Zehnjährigen: Diebstahl in Kaufhäusern, gefolgt von Vandalismus und Sachbeschädigung. Unter den kleinen Langfingern gab es im ersten Halbjahr 2008 auch sechs Fahrraddiebe. Drei Unter-Zehnjährige konnten als Betrüger bei Internetauktionen ausgeforscht werden.

Bei den Zehn- bis Unter-14-Jährigen zählen Kaufhaus- oder Gelegenheitsdiebstähle zu den häufigsten Delikten, Mobiltelefone sind ebenfalls ein begehrtes Objekt der Langfinger. Gleich danach folgt Sachbeschädigung. Auffallende Delikte am Rande der Statistik: Zwei Kinder wurden wegen Versicherungsbetrugs ausgeforscht. 22 Tatverdächtige sind in Einfamilienhäuser eingebrochen.

Noch nicht strafmündig
Zu befürchten haben die Nachwuchsganoven wegen ihrer gesetzlichen Strafunmündigkeit nichts. ÖVP-Innenministerin Maria Fekter forderte daher kürzlich Konsequenzen: Entschuldigungen beim Opfer, Wiedergutmachung von Schäden oder gemeinnützige Arbeit sind für sie vorstellbar. Sogar eine frühere Strafmündigkeit will sie erreichen.

Jugendkriminalität weniger
Während die Kinderkriminalität zunimmt, ist bei Jugendlichen ein gegenläufiger Trend feststellbar: Die gerichtlichen Verurteilungen von Burschen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 sind in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Österreichweit wurden im Vorjahr 3.084 Jugendliche abgeurteilt. 2004 waren es noch 3.336. Einen teils signifikanten Rückgang gibt es bei Vermögensdelikten und Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz.

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