Pläne für Neuregelung des Datenverkehrs
Datenschützer Schrems will gegen neues EU-US-Datenabkommen klagen
Schrems hatte schon zwei Mal mit Klagen die Grundlagen für den Datenverkehr vor dem EuGH zu Fall gebracht.
Das von der Kommission eingeleitete Verfahren, das den USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bescheinigen soll, die aus der EU an Unternehmen in den USA übermittelt werden, sei "eine bewusste Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und eine Missachtung des Europäischen Gerichtshofs", sagte Schrems gegenüber der deutschen Tageszeitung. Er gehe "zu 95 Prozent davon aus, dass wir auch gegen die neue Entscheidung klagen werden", sagte der Vorsitzende der Datenschutzorganisation Noyb.
Die EU-Kommission hatte Mitte Dezember vorgeschlagen, den Datenschutz in den USA als gleichwertig mit dem europäischen anzuerkennen. Die Rede ist dabei von einer "Angemessenheitsentscheidung", mehrere Gremien müssen diese jedoch noch bestätigen.
"Bisher haben wir weder in den Entscheidungen der Amerikaner noch im Vorschlag der EU-Kommission irgendetwas gefunden, was den Datenfluss zwischen EU und USA rechtlich absichern würde", betonte Schrems diesbezüglich. Das seien "Verschönerungsversuche, nichts weiter", so Schrems.
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