Wirtschaftsstandort

„Vorläufiger Mietvertrag – wer kennt es nicht?“

28.02.2025

Der erste Weg der Gründung geht zur Wirtschaftskammer, um das Gewerbe anzumelden. 

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© Rene Brunhölzl | Lucas Babuder, Inhaber Babuder‘s Karaokebar
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Sämtliche Befähigungsnachweise vorgelegt, kann das Gewerbe an einem Standort angemeldet werden. Jetzt benötigt es einen Mietvertrag. Das Vorgespräch mit der Hausverwaltung war erfolgreich und es wird ein Nachweis der Firmengründung eingefordert. Der Firmenbuchauszug ist rasch erstellt, dazu braucht es lediglich den Gewerberegisterauszug, je nach gewählter Rechtsform z. B. einen Gesellschaftsvertrag und die Adresse. Ach ja, da war ja was: der Mietvertrag. Trick 17, der vorläufige Mietvertrag vorbehaltlich Förderung und Finanzierung. 100 Ideen für Wien: Weniger Bürokratie für Gründer:innen! 

Lucas Babuder, Inhaber Babuder‘s Karaokebar 

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