Abfall

Wenn Bürokratie die gute Tat bestraft oder gar verhindert

20.04.2026

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz zwingt Unternehmen zu Maßnahmen, die nicht nur viel Aufwand und Kosten bedeuten, sondern sogar mehr Abfall verursachen können als zuvor.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Lebensmittelverschwendung 1

Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte bleiben regelmäßig auf Lebensmitteln sitzen, die sie nicht mehr verkaufen dürfen, die aber eigentlich noch genießbar sind. Die ideale Lösung lautet: spenden!
Doch ein etwas größerer Nahversorger, der abgelaufene Lebensmittel nicht entsorgt, sondern rettet, indem er sie an soziale Einrichtungen spendet (idealerweise steuerlich begünstigt), wird durch Bürokratie bestraft. Er muss laut österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz vierteljährlich genaue Meldungen darüber abgeben, genauso wie für entsorgte Lebensmittel. Ein Riesenaufwand, der übrigens die EU-Vorgaben bei weitem übersteigt.

Der Sinn dahinter: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Energie veröffentlicht vierteljährlich einen Bericht über die gesammelten Daten. Die Wirtschaftskammer Österreich meint: Eine Meldung pro Jahr muss reichen.

Lebensmittelverschwendung 2

Österreich möchte den Verpackungsabfall reduzieren und hat daher Mehrwegquoten für den Lebensmittelhandel eingeführt. Geschäfte mit über 400 Quadratmetern Größe müssen je nach Getränkekategorie mindestens 10 bis 15 Prozent der Artikel in Mehrwegverpackungen anbieten. Gute Idee – doch die Konsumenten wollen diese teureren Mehrwegverpackungen nicht im angebotenen Maß kaufen. Unternehmen sind also gezwungen Getränke in Verpackungen anzubieten, ohne dass diese verkauft werden können. Das bedeutet in der Praxis mehr Lebensmittelverschwendung und unnötigen Aufwand für Transport, Lagerung und Entsorgung. Zusätzlich müssen Unternehmen regelmäßig die Quotenerfüllung melden – noch mehr bürokratischer Aufwand.

Die Wirtschaftskammer meint: Österreich muss keine höheren Mehrwegquoten einführen als EU-rechtlich vorgesehen wäre. Eine Angleichung an das EU-Recht ist notwendig, um Konsumenten mehr Zeit für die Umstellung zu geben.

Die gute Erde

Bei Bauarbeiten werden oft große Mengen an sauberer Erde ausgehoben, die anderswo gebraucht werden könnte. Doch so einfach ist die Wiederverwendung von Bodenaushub in Österreich nicht: Denn laut Abfallwirtschaftsgesetz gilt Bodenaushub oft als Abfall. Wer die Erde weiterverwenden möchte, braucht oft eine abfallrechtliche Genehmigung, neben Gutachten und sonstige Nachweise.

Die Wirtschaftskammer meint: Die Wiederverwendung muss einfacher, günstiger und damit praxistauglich werden. Saubere Erde soll in Zukunft vor Ort geprüft werden, das Abfallende erklärt und kann dann von jedermann verwendet werden. Das „Go” erfolgt gleich auf der Baustelle und lässt den LKW zur nächsten Baustelle oder zum nächsten Anwender fahren. Dorthin, wo die Erde sofort wiederverwendet wird.