Bürokratie
Wie sich Bürokratie von selbst vermehrt
20.04.2026Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Inflation: Immer mehr Unternehmen müssen monatlich melden.
Nicht immer sind zusätzliche bürokratische Aufgaben vom Gesetzgeber bewusst geschaffen, sie breiten sich manchmal auch schleichend und fast unbemerkt aus. Ein Beispiel dafür stammt aus dem Bereich Steuern und Abgaben, in dem ohnehin besonders viel Aufwand für die Unternehmen entsteht.
Umsatzsteuervoranmeldung mal 12
Die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Mittel, um Zahlungen an das Finanzamt über das gesamte Jahr zu verteilen: Ein Unternehmen berechnet in regelmäßigen Abständen seine Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer selbst, meldet sie vorab beim Finanzamt und entrichtet die Vorauszahlung. Je nachdem wie hoch der Vorjahresumsatz dieses Unternehmens war, muss diese Voranmeldung monatlich oder einmal im Quartal geschehen. Für ein Unternehmen macht es einen beträchtlichen Unterschied, ob diese Prozedur viermal oder zwölfmal im Jahr anfällt. Entscheidend ist ein Schwellenwert, der schon viel zu lange nicht an die Inflation angepasst wurde.
Historischer Schwellenwert
Lag der Umsatz im Vorjahr unter 100.000 Euro, darf man quartalsweise voranmelden. Lag er über dieser Umsatzschwelle, ist die monatliche Meldung verpflichtend. Aufgrund der Inflation entsprechen die 100.000 Euro aus dem Jahr 2011 heute einem Wert von mehr als 150.000 Euro! Über die vergangenen 15 Jahre wurden also immer mehr Betriebe in die monatliche Meldepflicht gezwungen. Und zwar vornehmlich kleine Unternehmen, die ohnehin überdurchschnittlich von der Überbürokratisierung betroffen sind.
Schwellenwert anpassen – Betriebe entlasten
Dieses Problem lässt sich rasch und einfach lösen: Heben wir doch endlich die Umsatzschwelle für die monatliche Voranmeldung auf 150.000 Euro an. Damit werden speziell Kleinstbetriebe entlastet, die dadurch ihre Ressourcen produktiver einsetzen können.