Abzocke über Handyrechnung

Achtung: "Facebook-Freunde" locken in Bezahlfalle

24.10.2019

Wer in die Falle tappt, muss sich auf eine saftige Handyrechnung gefasst machen.

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© APA/AFP
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Nur einen Tag nachdem die Arbeiterkammer vor einer neuen Abzocke mit Phishing-Mails warnte, gibt es nun bereits die nächste Cyberattacke auf heimische Internetnutzer. Dieses Mal kommt die Warnung von der Schlichtungsstelle des Telekomregulierers RTR. Dort häufen sich gerade die Beschwerden zu unerwartet hohen und nicht nachvollziehbaren Beträgen auf Handyrechnungen. Dahinter steckt eine neue Abzock-Masche auf Facebook.

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Hacker geben sich als Facebook-Freund aus

Unwissentlich wurden Betroffene zu teuren „Einkäufen“, die über das Handy bezahlt wurden, verleitet. In allen Fällen wurden Facebook-Accounts gehackt, um an Kontaktdaten aus Freundeslisten zu kommen und sich dann als „Facebook-Freund“ ausgeben zu können. „Man wird von dem vermeintlichen Freund angeschrieben und um die Handynummer gebeten. Gibt man sie weiter, wird man von diesem Freund gebeten, ihm den Code für ein Gewinnspiel oder dergleichen zu schicken, den man auf das Handy bekommt“, erklärt RTR-Experte M. Steinmaurer den Vorgang. „Macht man das, schnappt die Falle endgültig zu und man findet einen hohen Euro-Betrag auf seiner nächsten Handyrechnung“, führt Steinmaurer weiter aus.

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So kann man sich vor der Abzocke schützen

Die RTR-Schlichtungsstelle empfiehlt, die Handyrechnungen immer sorgfältig zu kontrollieren. Nur so kann man frühzeitig Dienste kündigen und Beträge, die nicht nachvollziehbar sind, erkennen. Bei der Weitergabe von persönlichen Daten, Codes und Ähnlichem über Social Media sollte man grundsätzlich misstrauisch sein. „Gerade die voreilige Weitergabe von Daten seines eigenen Handys kann ins Auge gehen. Mit dem Handy kann man beispielsweise zahlen oder Dokumente signieren. Sind die Zugangsdaten in falschen Händen, kann großer Schaden angerichtet werden“, warnt Steinmaurer abschließend. Eine ähnliche Abzockmasche  gab es übrigens bereits Ende 2015/Anfang 2016.
 
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