"Safe Harbour" ungültig

Facebook von Schrems in Knie gezwungen

06.10.2015

Europäischer Gerichtshof gibt dem heimischen Jung-Juristen Recht.

Zur Vollversion des Artikels
© Reuters
Zur Vollversion des Artikels

Bei der aktuellen Auseinandersetzung zwischen David gegen Goliath, hat sich David durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab dem heimischen Facebook-Kläger Max Schrems Recht: Die persönlichen Daten von europäischen Internet-Nutzern sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Der Erfolg von Schrems könnte nicht nur für Facebook, sondern für rund 4.000 US-Firmen große Konsequenzen haben: US-Unternehmen müssten in Zukunft ihre Daten auf EU-Servern speichern.

>>Weiterführende Story: Nach Urteil: Facebook in EU vor dem Aus?

In einer ersten Stellungnahme sprach Schrems von einem "Meilenstein", was Online-Datenschutz betrifft. "Das Urteil zieht eine klare Linie. Es stelle klar, dass massenhafte Überwachung unsere fundamentalen Rechte verletzt."

"Safe Harbor" ungültig
Das hat der EuGH am Dienstag in Luxemburg geurteilt. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA ("Safe Harbor ") für ungültig erklärt. Wie berichtet, hatte Ende September der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält. Dieser Einschätzung ist der EuGH mit seinem Urteil nun gefolgt.

>>>Nachlesen: EuGH-Urteil zu Facebook-Streit

Auch Google, Apple & Co. betroffen
Diese Entscheidung, dass Server in den USA kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern sind, hat nun weitreichende Konsequenzen auf das bisherige "Safe Harbour"-Abkommen mit den Vereinigten Staaten aus dem Jahr 2000. Nicht nur Facebook, sondern auch rund 4.000 andere US-Firmen -  wie Google oder Apple - sind von dem Rechtsspruch betroffen, da auch sie keine User-Daten aus der EU in den USA speichern dürften.

>>>Nachlesen: Etappensieg für Schrems gegen Facebook

Stein des Anstoßes
Schrems ging gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA mit einer Klage vor, da spätestens seit bekannt werden der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei.

>>>Nachlesen: EuGH urteilt bald über Facebook-Streit

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel