Trotz Abschaffung

Vorsicht: Im Urlaub drohen Roaming-Fallen

19.05.2017

Mobilfunker können Zuschläge verrechnen und müssen keine Roamingdienste anbieten.

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Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Beginn der Sommerurlaubssaison vor zusätzlichen Kosten bei der Handynutzung im Ausland. Trotz des EU-weit besiegelten Aus für Roaminggebühren ab 15. Juni , müssten Ausnahmen beachtet werden. Handynutzer, die überwiegend im Ausland telefonieren und surfen, müssten mit Zuschlägen rechnen. Die zuschlagsfrei nutzbare Datenmenge könne begrenzt werden, betont die AK.

Ab 15. Juni werden Reisende im EU-Ausland generell ohne Zusatzkosten mobil telefonieren und im Internet surfen können. Urlauber können dann im Sommer nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in Island, Liechtenstein und Norwegen ihr Handy ohne zusätzliche Roaminggebühren benützen. Das Konzept "roam like at home" gilt nur für Reisende in Europa. Permanente Mobilfunk-Abos werden aber weiter an den Wohnsitz gekoppelt sein, um zu verhindern, dass die billigsten Mobilfunkanbieter aus dem Ausland gewählt werden.

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Es können Zuschläge verrechnet werden

Die AK erinnerte am Freitag (19. Mai) in einer Aussendung unter anderem daran, dass es bei überwiegendem Aufenthalt im EU-Ausland zu Roamingzuschlägen kommen kann. Handynutzer, die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegend Roamingdienste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden und müssen innerhalb von zwei Wochen eine "faire Nutzung" - also einen überwiegenden Aufenthalt und eine überwiegende Nutzung im Inland - nachweisen. Sonst können zusätzliche Kosten verrechnet werden.

Auch können bei "loser" Bindung können zusätzliche Kosten entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn dem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine "starke" Bindung zu Österreich - etwa ein gewöhnlicher Aufenthaltsort - nachgewiesen werden kann.

Bei manchen Tarifen kann es auch zu Roamingzuschlägen kommen, wenn gewisse Datenmengen überschritten werden. Betroffen davon sind Tarife mit unlimitierten - auch gedrosselten - Datenvolumen und solche, bei denen die in der Pauschale enthaltenen Gigabytes günstiger sind als der Anbieter-Großhandelspreis. Sie werden von derzeit 7,70 Euro pro Gigabyte bis 2022 schrittweise auf 2,50 Euro gesenkt. Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnet. Der Anbieter muss seine Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

>>>Nachlesen: Aus für Roaming-Gebühren besiegelt

Mobilfunker müssen keine Roamingdienste anbieten

Weiters weist die AK darauf hin, dass die Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet sind, ihren Kunden Roamingdienste anzubieten. Vor allem Diskontanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten davon Abstand nehmen.

Generell gelten aber Freieinheiten auch im EU-Ausland, die Nutzung ist dort zu denselben Bedingungen wie im Inland möglich. Auch beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.

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