Beschwerde abgewiesen

Höchstgericht bestätigt Facebook-Verbot für ORF

14.11.2012

Höchstgericht schließt sich Beurteilung von KommAustria und BKS an.

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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF bestätigt. Die Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Senders gegen einen entsprechenden Bescheid des Bundeskommunikationssenats wurde "als unbegründet abgewiesen", hieß es am Mittwoch in einer Presseaussendung des VwGH.

ORF will jetzt auf europäischer Ebene kämpfen
Im Juni hatte der VwGH dem ORF im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten aufschiebende Wirkung eingeräumt (wir berichteten). Ob der ORF seine Facebook-Auftritte nun umgehend wieder einstellen muss, war zunächst nicht klar. Der ORF kündigte um 13:00 Uhr in einer Stellungnahme an, dass er das Facebook-Verbot auch nach dessen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) nicht hinnehmen wolle. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz betonte in einer Stellungnahme gegenüber der APA, man wolle noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abwarten, aber auch rechtliche Schritte auf europäischer Ebene prüfen. Parallel suche man das Gespräch mit dem Gesetzgeber. Dennoch werde man den Bescheid umsetzen und die Facebook-Seiten nicht mehr selbst betreuen.

VwGH schließt sich Medienbehörde an
Der Verwaltungsgerichtshof kam, wie schon vor ihm der BKS und die Medienbehörde KommAustria, zu dem Schluss, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Facebook sei ein weltweit stark verbreitetes und populäres soziales Netzwerk, das Formen der digitalen Kommunikation ermögliche, "die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht".

Diverse Reaktionen
Für Kopfschütteln sorgte das Urteil des Höchstgerichts wieder einmal auch auf Twitter, wo "Ober-Twitterer" und ORF-Journalist Armin Wolf schrieb: "Wahrscheinlich müssen ORF-Journalisten demnächst ihre Handys abgeben. Teilnahme am Telefon-Netzwerk könnte ja eventuell den Wettbewerb gefährden." Als Strippenzieher des aus Sicht des ORF absurden Facebook-Verbots ortete Wolf die Zeitungsverleger: "Der ORF muss seine Facebook-Seiten wieder abdrehen. Glaubt Ihr wirklich, das rettet irgendeine Zeitung, lieber VÖZ?", fragte er.

Redakteurssprecher Dieter Bornemann sieht in dem VwGH-Urteil einen weiteren "Grund, warum das ORF-Gesetz dringend reformiert werden muss" und ORF-Onlinechef Thomas Prantner begrüßt das Unternehmen "in der Medien-Steinzeit": "Das nächste ist, dass es bei jedem unserer Tweets Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft gibt." Unterstützung gab es vom BZÖ, das das "endgültige Social Media Verbot" als lächerlich bezeichnete. Mediensprecher Stefan Petzner betonte, es gelte jetzt, das ORF-Gesetz schnellstmöglich zu ändern.

Die Vorgeschichte
Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung Anfang Mai als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte. Der VfGH lehnte eine aufschiebende Wirkung ab, der VwGH räumte diese ein. Das entsprechende Verfahren vor dem VfGH ist noch anhängig.

Darüber hinaus lobbyiert der ORF seit geraumer Zeit für eine Änderung des ORF-Gesetzes in dieser Sache und hat dafür auch bereits die Unterstützung der ORF-Gremien sowie einiger Parlamentsparteien.

 

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