Harte Strafe

Viereinhalb Jahre Haft für Kino.to-Gründer

14.06.2012


39-Jähriger soll zudem 3,7 Millionen Euro aus seinem Vermögen zahlen.

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© dapd
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Der Gründer des illegalen Filmportals Kino.to, der kürzlich ein Geständnis ablegte , ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem soll 3,7 Millionen Euro aus seinem Vermögen in die Staatskasse fließen, entschied das Landgericht Leipzig am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Das 2008 gegründete Raubkopier-Filmportal war im vergangenen Jahr gesperrt worden. Der 39-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und sich zu den Urheberrechtsverletzungen bekannt, im Gegenzug hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zuvor dem Angeklagten ein Strafmaß von maximal vier Jahren und zehn Monaten in Aussicht gestellt.

Raubkopien im großen Stil
Laut Anklage hatte der Kino.to-Betreiber gemeinsam mit anderen Tätern massenhaft Raubkopien von Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien verbreitet. Ihm wurde die Verletzung von Urheberrechten in mehr als 1,1 Millionen Fällen vorgeworfen, in denen er Links zu geschützten Filmen öffentlich zugänglich machte.

Verurteilt wurde der 39-Jährige wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. In vorherigen Prozessen waren bereits mehrere Mittäter verurteilt worden, darunter der Programmierer, der drei Jahre und zehn Monate Haft bekam.

Portal wurde stillgelegt
Das Raubkopier-Filmportal kino.to war, wie berichtet , im vergangenen Sommer zwangsweise stillgelegt worden. Kino.to war das größte deutschsprachige Internetportal für Filmraubkopien. Die Webseite hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sie fanden dort kostenlos Links zu Servern mit illegal angebotenen Titeln. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen.

 

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