Oberösterreich
Neue Regeln für leistbaren Wohnbau
24.05.2025Mehr Förderung, flexible Eigenmittel und Anreize für Tiefgaragenbau:
Mit der Neugestaltung der oö. Neubauförderungsverordnung setzt das Land Oberösterreich einen weiteren wichtigen Schritt zur nachhaltigen Wohnraumpolitik. Im Zuge einer umfassenden Reform wurden nicht nur der auslaufende Fünf-Punkte-Plan evaluiert, sondern auch geplante Novellen zur „Junges-Wohnen-Verordnung“ sowie zur „Sanierungs-Verordnung II“ berücksichtigt. Das Ergebnis: Ein neuer, praxisnaher Förderrahmen für mehrgeschossigen Wohnbau, der gezielt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingeht.
Förderung neu gedacht
Die überarbeitete Verordnung reagiert auf aktuelle Herausforderungen: Leistbarer Wohnraum soll auch künftig verfügbar sein, gleichzeitig will man auf veränderte Lebensrealitäten wie die Alterung der Gesellschaft, neue Familienmodelle oder den Wunsch nach mehr Energieeffizienz eingehen. Ziel ist eine zukunftsfähige Förderung, die moderne Lebenskonzepte unterstützt und die heimische Bauwirtschaft stärkt. Kernstück der neuen Regelung ist die Erhöhung der Förderung: Der Fördersatz steigt um 100 Euro auf nunmehr 1.100 Euro pro Quadratmeter. Sockelbetrag und Freiflächenpauschalen bleiben unverändert.
Flexibles Eigenmittel-Modell
Ein neu eingeführtes Dreistufenmodell bietet gemeinnützigen wie gewerblichen Bauträgern mehr Flexibilität: Sie können zwischen 11, 15 oder 20 Prozent Eigenmittelanteil wählen. Die Verzinsung dieser Eigenmittel steigt je nach Höhe moderat an – von 2,2 Prozent bei 11 Prozent Eigenmittel bis zu 2,6 Prozent bei 20 Prozent. Gegenüber dem bisherigen Fünf-Punkte-Plan bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum.
Tiefgaragen förderbar
Erstmals werden nun auch Tiefgaragen in dreigeschossigen Bauten gefördert. Bei solchen Projekten stellt das Land 2.500 Euro pro Stellplatz zur Verfügung. Bei viergeschossigen Gebäuden erhöht sich der Zuschuss auf 5.000 Euro pro Stellplatz. Damit wird ein Anreiz gesetzt, den ruhenden Verkehr baulich effizient unterzubringen.
Bewährte Eckpunkte bleiben
Bestimmte Regelungen des bisherigen Fünf-Punkte-Plans wurden übernommen: Die Laufzeit des Landesdarlehens beträgt weiterhin 45 Jahre, die Verzinsung bleibt mit 0,5 bis 1 Prozent ebenfalls gleich. Auch die Anfangsannuität wurde nicht erhöht – ein Signal für Stabilität bei den Mieten.
Mit der Reform löst das Land Oberösterreich sein Versprechen ein, Eigenmittelanteile zu senken, deren Verzinsung zu verbessern und gleichzeitig über höhere Darlehen stabile Mieten zu sichern. Ein starker Impuls für leistbares Wohnen im ganzen Bundesland.