Teurer Lebensstil

Boris Becker im Luxus-Leben – Gläubiger sauer

04.02.2023

Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis genießt Tennis-Legende Boris Becker sein Leben wieder im Luxus. Zum Ärger seiner Gläubiger.

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© Frank Augstein/AP/dpa
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Wegen Insolvenzverschleppung musste Ex-Tennis-Star Boris Becker (55) mehrere Monate hinter Gittern verbringen. Nach seiner Haftentlassung ließ es sich der 55-Jährige erst einmal gut gehen und verbrachte den Jahreswechsel mit seiner Freundin Lilian (32) auf der Trauminsel São Tomé vor der Westküste Afrikas.

Flug im Privatjet, Luxushotels und Urlaub auf einer Trauminsel – das neue Leben von Boris Becker ärgert seiner Gläubiger. Sein britischer Insolvenzverwalter Mark Ford kritisiert im "Bild"-Interview das Verhalten der Tennislegende, denn er soll immer noch vor einem riesengroßen Schuldenberg stehen.

Ford: "Es geht um erhebliche Beträge in Millionenhöhe. Es ging immer um Millionensummen. Nur ein kleiner Teil davon wurde bisher zurückgezahlt. Um wie viel Geld es sich genau handeln soll, ließ der Insolvenzverwalter derweil offen.

© Getty Images (Symbolbild)
Kurz nach seiner Gefängnis-Freilassung startete eine Privatmaschine (Cessna Citation 680A) am Flughafen Biggin Hill.

© The Sundy Praia Beach Resort Restaurant
Im Restaurant des Luxushotels "Sundy Praia" auf São Tomé ließ es sich der ehemalige Tennis-Star gut gehen.

© Instagram/@borisbeckerofficial
Boris Becker urlaubte zum Jahreswechsel auf der Insel São Tomé.

"Derzeit mangelt es an Zusammenarbeit mit Herrn Becker. Ich möchte ihn wieder ins Boot holen", behauptet Ford gegenüber der "Bild"-Zeitung, in der auch einer der Gläubiger von Boris Becker die fehlende Kooperation kritisiert. "Wenn Boris Becker tatsächlich einen Neuanfang will, muss er dafür erst einmal die Grundlage schaffen und die Forderungen von seinen Gläubigern erfüllen."

Boris Becker schweigt zu der aktuellen Kritik. Sein Anwalt Oliver Moser äußerte sich mit einer klaren Stellungnahme und dementierte gegenüber "Bild" jegliches Fehlverhalten seines Mandanten und erklärte, dass sich die Restforderung lediglich auf weniger als 450.000 Euro belaufe: "Mehr muss mein Mandant nicht mehr zahlen."

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