ÖSTERREICH-Interview

Ernst August: Das sagt die Staatsanwaltschaft

17.07.2020

Die Staatsanwaltschaft Wels prüft schwere Vorwürfe gegen Welfenprinz Ernst August (66).

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Wels. Die Skandalnacht auf dem Anwesen von Prinz Ernst August von Hannover in Grünau im Almtal (OÖ) ist jetzt ein pikanter Fall für die Justiz in Wels. Staatsanwältin Barbara Rumplmayr erklärt ÖSTERREICH, welche Vorwürfe es gegen den Prinzen gibt:

  • Verdacht der gefährlichen Drohung gegen Polizisten.
  • Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt.
  • Körperverletzung.
Naturgemäß sieht das der Welfenprinz anders. Er wirft – wie berichtet – Polizisten vor, dass sie ihn in der Nacht zum Mittwoch in seinem Jagdhaus geschlagen und dann gegen seinen Willen verletzt in die Psychiatrie ins Krankenhaus Vöcklabruck gebracht haben.
 

Prinz: "Sie haben mich in der Ambulanz angekettet"

Der Vorfall. In der Klinik sei es zum nächsten Eklat gekommen: „Die haben mich in einer Ambulanz angekettet. Fünf Stunden haben sie mich nicht rausgelassen.“ Und: „Sie wollten mich in ein Zimmer bringen und mich niederspritzen.“ Die Medizinerin werde er deshalb wegen Freiheitsberaubung anzeigen, so der Skandalprinz. Zuletzt begann der Adelige in der Psychiatrie in Vöcklabruck zu brüllen: „Ich habe so lange geschrien, bis ich rausdurfte.“
 
Einvernahme. Keine Rede davon, dass er zuerst vor der Polizei und danach vor der Ärztin im Spital ausgerastet ist. Deshalb werden der Welfenprinz und die Polizisten von einer Staatsanwältin in Wels befragt werden. Danach wird entschieden, ob es eine Anklage geben wird. Der Prinz sagt über die Polizisten: „Die waren besoffen, die machten diesen Eindruck.“
 
Der Notruf. Laut Protokoll der Skandalnacht hat Ernst August in der Nacht zum Mittwoch kurz vor Mitternacht einen Notruf abgesetzt. Es gehe ihm sehr schlecht, er sei unterzuckert. Auch sagte er, dass ihn jemand umbringen wolle. Deshalb kamen Rettung, Notarzt und Polizei. Die Beamten („diese Lümmel“) hätten ihm aber nicht geholfen, sondern ihn attackiert. Darauf habe er „wahrscheinlich zurückgeboxt“. Es gilt die Unschuldsvermutung. (wek)

Interview: Das sagt die Staatsanwaltschaft

Vorwurf. Barbara Rumpl­mayr, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, zur Prinzen-Causa.
 
ÖSTERREICH: Warum fuhr die Polizei überhaupt zum Jagdhaus des Prinzen?
 
Barbara Rumplmayr: Er hat einen Notruf abgesetzt und gesagt, er habe eine Unterzuckerung. Auch sagte er, dass ihm jemand umbringen wolle. Beim Einsatz selbst kam es schließlich zu den Vorwürfen, die jetzt geklärt werden müssen.
 
ÖSTERREICH: Er soll die Polizisten mit dem Tod bedroht haben und auf diese mit einem Messerschleifer losgegangen sein.
 
Rumplmayr: Ja, die Polizisten sind bedroht worden.
 
ÖSTERREICH: War der Prinz alkoholisiert?
 
Rumplmayr: Ein Untersuchungsergebnis liegt nicht vor. Laut Polizei hat er einen beeinträchtigten Eindruck gemacht.
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