Familie in Angst

"Muss erst jemand sterben?" Carmen Geiss entsetzt über Justiz-Urteil nach Morddrohungen

04.06.2025

Die Familie wurde von einem Stalker mehrfach gefährlich bedroht. Die geheime Gerichtsverhandlung brachte kein freudiges Ergebnis für die Geissens.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Carmen und Robert Geiss sind schockiert: Was sie und ihre Töchter Davina und Shania seit Monaten durchmachen, klingt wie ein Albtraum – doch es ist bittere Realität. Morddrohungen, Psychoterror, Beleidigungen – und am Ende ein Gerichtsurteil, das sprachlos macht.

Stalker drohte Geiss-Tochter mit dem Tod

Im Zentrum steht der 38-jährige Schweizer Steven S., der nach BILD-Informationen unter paranoider Schizophrenie leidet und in der Vergangenheit mehrfach durch aggressives Verhalten auffiel. Im Jahr 2024 terrorisierte er über Monate hinweg insbesondere Davina Geiss per Text- und Sprachnachrichten auf Instagram. Die Inhalte der Drohungen sind verstörend: So kündigte er unter anderem an, Davina „abzustechen“, und beschimpfte sie mit Worten wie „Dreckshure“ und „Schlampe“.


 

Doch damit nicht genug: Sollte er Davina und Shania nicht „greifen“ können, drohte Steven S. laut Anklage damit, stattdessen wahllos Besucherinnen eines Solariums in seiner Schweizer Heimatstadt anzugreifen – aus Rache und Wahn, weil er glaubte, Davina habe ihn „ausspioniert“.

Psychoterror mit angekündigter Gewalt

Steven S., der zuletzt als obdachlos galt und bereits aus mehreren therapeutischen Einrichtungen geworfen wurde, steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Weitere Verfahren sind vor einem Schweizer Obergericht anhängig. So soll er beispielsweise mit einem Baseballschläger die Tür einer Bäckerei zerstört haben – aus Angst, das Brot sei vergiftet.

Im jüngsten Prozess vor dem Bezirksgericht Kulm wurden die Geissens per Video aus Monaco zugeschaltet. Nach stundenlanger Verhandlung dann das Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe plus 45 Tagessätze Geldstrafe. Doch weil Steven S. bereits seit 320 Tagen in Untersuchungshaft saß, gilt die Strafe als verbüßt – und er erhält sogar noch eine Entschädigung in Höhe von 12.600 Schweizer Franken (etwa 13.480 Euro).

Carmen Geiss empört: "Das ist doch keine Justiz!"

Für die Geissens ist das Urteil ein Skandal. „Ich fasse es nicht. Ein psychisch schwer kranker, völlig unberechenbarer Mann bedroht unsere Tochter aufs Übelste – und bekommt am Ende auch noch Geld dafür“, so Carmen Geiss im Gespräch mit der Bild. „Sogar die Gutachterin hat klar gesagt, dass dieser Mann gefährlich ist und dringend in eine geschlossene Klinik gehört. Aber das interessiert das Gericht offenbar nicht.“


 

Obwohl die Staatsanwaltschaft eine stationäre Maßnahme forderte, lehnte das Gericht diese ab – mit der Begründung, die Drohungen seien nicht schwer genug für eine solche Maßnahme. Stattdessen beantragte die Staatsanwaltschaft am selben Tag die Fortsetzung der Sicherheitshaft – vorerst bleibt Steven S. also in Verwahrung. Eine Entscheidung darüber wird für den 4. Juni erwartet.

"Wir fühlen uns im Stich gelassen"

Für Carmen Geiss ist das Vorgehen der Schweizer Justiz unverständlich – und gefährlich: „Ich liebe die Schweiz wirklich, aber das, was hier passiert, ist lebensgefährlich. Muss erst jemand sterben, bevor etwas unternommen wird?“ Die Familie fühlt sich von den Behörden allein gelassen – trotz der offensichtlichen Bedrohungslage.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie geht der Rechtsstaat mit psychisch kranken, aber gefährlichen Tätern um? Und wie schützt er potenzielle Opfer, wenn Warnsignale offensichtlich sind?

Zur Vollversion des Artikels