Anwalt: 'Britney hat den Geisteszustand einer Komapatientin'
08.10.2020
"Geisteszustand einer Komapatientin": Um im Kampf um ihre Vormundschaft den Geisteszustand seiner Klientin zu beschreiben, griff der Anwalt von Britney Spears zuletzt zu heftigen Worten.
Der Geisteszustand von Britney Spears soll der einer „Komapatientin“ gleichen. Diese Aussage stammt von niemand geringeren als Britneys eigenen Anwalt.
Nach ihrem psychischen Zusammenbruch im Jahr 2008 verfügt Britneys Vater, Jamie Spears, über die Vormundschaft der einstigen Pop-Prinzessin. Durch diesen gerichtlich angeordneten Beschluss bestimmt ihr Vater nun bereits seit 12 Jahren nicht nur über ihr Leben, sondern verwaltet auch ihr millionenschweres Vermögen.
Bereits seit mehreren Jahren versucht die 38-Jährige, wieder mehr Eigenverantwortung zu erlangen. Im Rahmen dieser Bemühungen versuchte die Pop-Sängerin zudem durchzusetzen, dass sich ein weiterer Vormund gemeinsam mit ihrem Vater um ihre Anliegen kümmert.
Als es vor Gericht zuletzt darum ging, ob die Pop-Sängerin künftig wieder auftreten darf, kam es zu einem heftigen Statement ihres Anwalts.
Britneys Anwalt packt aus
Während die 38-Jähirge künftige Bühnenauftritte ablehnt, möchte ihr Vater, dass sie auch weiterhin auftritt.
Um die Situation zu klären forderte der zuständige Richter daraufhin einen, von Britney unterschriebenen, Bescheid in dem ihre Gefühle diesbezüglich beschrieben werden.
Britneys Anwalt Ingham erklärte dem Richter daraufhin, dass die 38-Jähirge nicht fähig sei eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben. Darüber hinaus wäre sie sogar unfähig, irgendeiner rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen. Der Grund dafür sei ihr, einer „Komapatientin“ gleichender, derzeitiger Geisteszustand.
Weitere Verhaltungen vorerst verschoben
Inwiefern sich dieses Statement seitens Britneys Anwalts nun auf richterlichen Entscheidungen auswirkt wird sich noch zeigen.
Laut Medienberichten habe der zuständige Richter vorerst dazu entschlossen den nächsten Gerichtstermin nach hinten zu verlegen.
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