Todesfall neu aufgerollt

Winehouse-Tod: Untersuchung wiederholt

08.01.2013

Wegen Formfehlers bei Stellenbesetzung in der zuständigen Gerichtsmedizin.

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Die Todesursache von Soulsängerin Amy Winehouse muss am Dienstag erneut offiziell festgestellt werden. Eine Anhörung wurde für 10.00 Uhr (11.00 MEZ) in der Gerichtsmedizin des Stadtteils St. Pancras in London angesetzt. Die Wiederholung des Verfahrens war wegen eines Formfehlers bei der Stellenbesetzung in der zuständigen Gerichtsmedizin notwendig geworden.

Formfehler bei Stellenbesetzung
Winehouse war am 23. Juli 2011 im Alter von 27 Jahren tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Ihr Leichnam war damals von der Gerichtsmedizinerin Suzanne Greenaway untersucht worden. Diese war, wie sich später herausstellte, von ihrem Mann Andrew Reid auf den Posten berufen worden, obwohl sie nicht die laut Gesetz vorgeschriebenen fünf Jahre Berufserfahrung in der Rechtsmedizin hatte. Greenaway war deshalb im November 2011 von ihrem Posten zurückgetreten.

Tödlichen Alkoholvergiftung
Ein Sprecher der Familie von Winehouse sagte, die Angehörigen erwarteten keine neuen Erkenntnisse. Die Familie sei mit der ersten Obduktion zufrieden gewesen. Die gerichtsmedizinische Untersuchung hatte ergeben, dass Winehouse zum Todeszeitpunkt einen Alkoholpegel von über vier Promille aufwies. Demnach hatte die Drogenkranke Sängerin nach drei Wochen des Alkoholentzugs einen schweren Rückfall erlitten und war an einer tödlichen Alkoholvergiftung gestorben.

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