Klagsflut
Erbitterter Gerichts-Streit um die Salzburger Festspiele
20.05.2026Laut dem Sänger Martin Thoma kommen die Salzburger Festspiele bei Proben ihren Versicherungspflichten nicht nach - "Es ist uns ein Rätsel, warum die ÖGK das nicht einfordert."
Laut seinen Angaben hat Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke bisher 85.000 Euro für Klagen und Beschwerden ausgegeben, die er seit einigen Jahren als Vertreter von "art but fair UNITED, Berufsverband der Freischaffenden der Darstellenden Kunst und Musik in Österreich" einbringt. "Strafanzeigen gegen Festspielspitze und Politik: Vorwürfe zu Betrug, Aufsichtspflicht und Amtsmissbrauch" lautete das Thema einer Pressekonferenz, zu der er am Mittwoch in Wien geladen hatte.
An seiner Seite im Presseclub Concordia saß der Chorsänger Martin Thoma, der im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen geklagt hatte. Als Zusatzchorist der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor hatte er - unterstützt von "art but fair UNITED" - die Ansicht vertreten, aus seinem dann abgesagten Engagement Ansprüche ableiten zu können. Dies wurde in zwei Urteilen vom Arbeits- und Sozialgericht Wien abgewiesen, ebenso wie eine Berufung des Klägers an das Oberlandesgericht Wien. "Mit diesem Urteil wurde erneut bestätigt, dass zwischen dem Kläger und dem Salzburger Festspielfonds im Jahr 2020 kein Arbeitsvertrag bestanden hatte und folglich dem Kläger aus der pandemiebedingten Absage von Festspielvorstellungen auch kein Schadensersatz zusteht", hieß es damals seitens der Salzburger Festspiele.
Finanzielles Risiko war "in der Höhe vielleicht nicht" bewusst
Nun sieht sich Thoma (Ablinger-Sperrhacke: "Der Einzige von 600, der es gewagt hat, zu klagen.") aufgrund des verlorenen Prozesses mit einem bewilligten Exekutionsantrag über 29.000 Euro konfrontiert. Ob ihm damals das finanzielles Risiko bewusst war? "In der Höhe vielleicht nicht", so Thoma auf eine entsprechende Frage der APA. Der Verein "art but fair UNITED" habe für die Kosten seiner "Musterklage" jedenfalls "keine Mittel mehr", so Ablinger-Sperrhacke, der auch auf eine infolge der Geschehnisse hinter den Erwartungen gebliebene Anwerbung von Mitgliedern hinwies und nun zu Spenden für Thoma aufrief. Auf "eine Ehrenrunde beim OGH" verzichte man, sagte Ablinger-Sperrhacke, der dafür nun verstärkt an die seiner Meinung nach vernachlässigten Pflichten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erinnern möchte.
Den Rahmenvertrag für die Beschäftigung von Chorsängern, den die Salzburger Festspiele dem Kläger vor dem Arbeits- und Sozialgericht nicht zur Verfügung stellten, hätte die ÖGK problemlos anfordern können, glaubt Ablinger-Sperrhacke. Dann würde sich seiner Meinung nach auch zeigen, ob die Festspiele seit Jahren bewusst ihren Versicherungspflichten nicht nachkommen. Denn, so schilderte Thoma, der seinen Angaben zufolge seit 1994 über ein Dutzend Mal von den Festspielen als Chorsänger engagiert worden war, die übliche Praxis sei es, dass man die gesamte Probenzeit unversichert sei ("Keine Sozialversicherung, keine Unfallversicherung!"), nicht wahrgenommene Proben am Ende aber bei der Auszahlung einbehalten würden.
"Das Theatergesetz wurde nicht eingehalten."
"Das Theatergesetz wurde nicht eingehalten. Wir wurden nicht angestellt", sagte Thoma, der vor allem für Substitute dem Festival "Dumpingpreise" vorwarf und die Folgerung zog: "Wir prekär Beschäftigte gehören zu den Großsponsoren der Salzburger Festspiele!" Dass für die Proben keine Sozialversicherung gezahlt werde, wisse auch die ÖGK. "Es ist uns ein Rätsel, warum die ÖGK das nicht einfordert. Wir sind der Meinung, dass die ÖGK einen Prozess wegen Sozialbetrug anstrengen soll." Stattdessen sei man in der Causa nie tätig geworden. "Wir sind der Meinung, da liegt Amtsmissbrauch und Begünstigung vor." Entsprechende Anzeigen seien eingebracht worden, sagte Ablinger-Sperrhacke.
Auch sonst hat der klagefreudige Kammersänger viele Dinge am Laufen, über die er länger als eine Stunde referierte. Neues gebe es etwa bei einer von ihm eingebrachten Klage gegen Ex-Festspielintendant Markus Hinterhäuser im Zusammenhang mit von diesem zurückgewiesenen Medienberichten über eine angebliche Intervention Hinterhäusers beim Intendanten der Osterfestspiele Salzburg, Nikolaus Bachler, gegen ein geplantes Engagement von Ablinger-Sperrhacke. Laut diesem habe die Staatsanwaltschaft Hamburg am 7. Mai ein Ermittlungsverfahren gegen Hinterhäuser gestartet. Bezüglich behaupteter Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber den Salzburger Festspielen und behaupteten Amtsmissbrauchs wegen des "Vermittlungsparagraphen" 42 des Theaterarbeitsgesetzes sehen sich auch Ex-Kulturminister Werner Kogler (Grüne), sowie die frühere Kunstsektionschefin Andrea Mayer und ihre Nachfolgerin Theresia Niedermüller laut diesem mit Ablinger-Klagen konfrontiert.
Lob einzig für Edtstadler
Lob gab es von ihm einzig für Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), deren "Mut und Durchsetzungskraft" in der Festspielcausa er hervorhob. Erst am 17. März habe er von ihr ein Mail erhalten, in dem sie festhielt, darüber in Kenntnis zu sein, "dass es ein Thema betreffend Beschäftigungsverhältnisse gibt". Zuständig, so die derzeitige Vorsitzende des Kuratoriums, sei jedoch das Direktorium. Dieses hat in einem gemeinsamen Schreiben an Medien erst vor wenigen Tagen betont, die von Ablinger-Sperrhacke vorgebrachten Vorwürfe seien "unrichtig und werden auf das Schärfste zurückgewiesen".
"Dass Herr Ablinger-Sperrhacke in seiner Rolle als Vertreter des Vereins 'art but fair united' das letztinstanzliche Urteil nicht akzeptieren will, ist seine Sache, aber dass er seit Jahren die Staatsanwaltschaften mit Strafanzeigen überhäuft, ist eine Unkultur, die bedauerlicherweise derzeit um sich greift", hieß es am Mittwochnachmittag von Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele, gegenüber der APA. "Seit 2023 bringen 'art but fair united' und Herr Ablinger-Sperrhacke fortlaufend Strafanzeigen gegen Direktoriumsmitglieder und Mitarbeitende der Salzburger Festspiele ein. Uns ist kein Fall bekannt, in dem auch nur ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Es fehlte jeglicher Anfangsverdacht. Sämtliche Anzeigen wurden vollumfänglich beigelegt."