Keine Entlassung

Polanski bleibt in Auslieferungshaft

20.10.2009

In den USA drohen dem Regisseur 50 Jahre Haft.

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© Reuters
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Roman Polanski bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat dem polnischen- französischen Starregisseur die Entlassung wegen hoher Fluchtgefahr verwehrt. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem US-amerikanischen Strafverfahren entzogen. Die heutige Motivation zu einer Flucht sei groß. Die theoretisch mögliche Freiheitsstrafe in Amerika sei 50 Jahre.

Hohe Fluchtgefahr
Die Richter verweisen darauf, dass die Inhaftierung des Beschuldigten während des Auslieferungsverfahrens die Regel bildet. Eine Auslieferung würde für Polanski zu einer empfindlichen Trennung von seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern führen. Ebenso würde die Auslieferung eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Regisseur bedeuten. Sein Anwalt habe ausgeführt, dass eine länger dauernde Haft den Totalverlust der von Investoren aufgebrachten Mittel von 40 Millionen Dollar (26,8 Mio. Euro) bedeuten würde.

In Anbetracht der kleinräumigen Schweiz sei ein Grenzübertritt innerhalb weniger Stunden möglich. Polanski sei zudem in der Schweiz nicht stark verwurzelt. Eine Einziehung der Reisedokumente würden seine Fluchtmöglichkeiten nicht einschränken. Als polnisch-französischer Doppelbürger könne er sich jederzeit Ersatzdokumente besorgen. Da er von praktisch jedem Ort der Schweiz innerhalb weniger Stunden das Land verlassen könnte, sei auch eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei als Ersatzmaßnahme nicht geeignet.

Grundstück als Kaution abgelehnt
Die von Polanski angebotene Kaution in Form einer Beschlagnahme seines Grundstücks in Gstaad, verbunden mit einer Grundbuchsperre, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Gesetzlich vorgesehen sei die Leistung einer Kaution nur durch Hinterlegung von Bargeld oder Wertgegenständen oder in Form einer Bürgschaft. Diverse Einwände gegen die Auslieferung als solche hat das Bundesstrafgericht nicht näher geprüft. Die entsprechenden Vorbringen seien erst im Auslieferungsverfahren selbst zu beantworten. Auf jeden Fall scheine die Auslieferung Polanskis an die USA nicht offensichtlich unzulässig.

Der Regisseur war am 26. September bei der Einreise in die Schweiz auf Basis eines US-Haftbefehls in Zürich verhaftet worden. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Er hätte am "Zurich Film Festival" geehrt werden sollen. Polanski hatte sich 1977, im Alter von 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß 47 Tage im Gefängnis. Vor der Urteilsverkündung floh er nach Europa und kehrte nicht mehr in die USA zurück. Seitdem lebt Polanski in Frankreich und zeitweise in Gstaad. Bei früheren Aufenthalten in der Schweiz war Polanski unbehelligt geblieben.

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