Haftantritt

Menowin wieder im Knast!

07.01.2011

Ex- DSDS-Kandidat Menowin Fröhlich drohen erneut 313 Tage Haft.

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© Bruna, Pauty
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Es kam, wie es kommen musste: wie der Stern berichtet, muss Menowin Fröhlich (23) dieser Tage seine Haft antreten. Denn wie jetzt durchdrang, wurde die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen DSDS-Stars und Dieter Bohlen-Liebkinds abgewiesen. Das bestätigte auch das für Menowin zuständige Amtsgericht im deutschen Darmstadt.

313 Tage Haft
Der Grund für die 313-tägige Haft, die ihm nun blüht, ist klar. Fröhlich verstieß gegen Bewährungsauflagen, versäumte Fristen und wurde zwischenzeitlich auch noch von seinem ehemaligen Booker, Helmut Werner wegen Körperverletzung angezeigt (der erlitt damals ein Cut über dem linken Auge und verlor einen Teil eines Schneidezahns).

Jetzt hat Fröhlich 14 Tage Zeit, um sich bei Gericht zu melden. Verabsäumt er es darauf zu reagieren, muss er längstens vier Wochen später mit dem Vollstreckungshaftbefehl rechnen.

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