Spannung vor Prinzen-Prozess

Rausch-Eskapaden: Ernst August von Hannover muss vor Gericht

20.03.2021

Nach seinen Alkohol-Eskapaden droht dem Welfenprinzen sogar eine Haftstrafe.

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OÖ. Der Sitzungssaal im Landesgericht Wels ist bis auf den letzten Platz aus­gebucht. Medien aus dem gesamten deutschsprachigen Raum haben sich für den Society-Prozess des Jahres angemeldet. Ab Dienstag muss sich Prinz Ernst August (von) Hannover (67) dafür verantworten, sich im vergangenen Jahr „in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt“ zu haben.

Konkret: Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. und Verwandte der englischen Queen, somit Mitglied des europäischen Hochadels, soll auf seinem Sitz in Grünau im Almtal (Gmunden) im Rausch durchgedreht sein.

Mehrere Vorfälle

Wie berichtet, rückte die Polizei Mitte Juli zur Residenz des Prinzen aus. Die Beamten wollten ein vorläufiges Waffenverbot verhängen, Ernst August einem Amtsarzt vorführen. Ernst August wehrte sich, verletzte einen Polizisten.

Fünf Tage später wollte der Blaublüter auf die Wache in Scharnstein, randalierte, traf zwei Beamtinnen auf der Straße und bedrohte sie. Neben ihm im Auto lag ein Baseballschläger. Am 7. September ging er schließlich auf seine eigenen Angestellten los.

Es drohen "nur" drei Jahre Haft

Ohne den Alkohol- und Medikamentenrausch wäre der früher bereits einschlägig in Erscheinung getretene Ernst August wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt worden. So aber drohen maximal drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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