Brite hatte geklagt

Sean Combs darf nicht mehr "Diddy" heißen

12.09.2006

Der amerikanische Popstar Sean Combs muss in Großbritannien künftig auf seinen Spitznamen "Diddy" verzichten.

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Der Musiker einigte sich außergerichtlich mit dem Musikproduzenten Richard "Diddy" Dearlove, der wegen der Verwendung des Namens geklagt hatte. Dearloves Anwalt erklärte, Combs habe sich bereit erklärt, in Großbritannien nicht länger als "Diddy" aufzutreten.

Combs nannte sich zuvor bereits "Puffy" und "Puff Daddy" , trat ab 2001 als "P. Diddy" auf und seit dem vergangenen Jahr nur noch als "Diddy".

Dearloves Anwalt erklärte, Combs werde Dearloves Kosten für den Rechtsstreit übernehmen und ihm eine Entschädigung zahlen. Ein Sprecher des Rappers bestritt das.

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