Gutachten beweist:

Heinzl ging wegen Sido k.o.

07.06.2013


Beim ersten Prozess nach seinem K.o.-Sturz in der ORF-Show „Die große Chance“ kam Dominic Heinzl als Sieger aus dem Gericht.

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Hintergrund für das offen zur Schau getragene Lächeln des Moderators: Gerichtsgutachter Christian Reiter hatte beim Prozess gegen News am Freitag aufhorchen lassen.

Das Magazin hatte Heinzl unterstellt, den Sturz nach der Rangelei mit Rapper Sido nur simuliert zu haben. Doch Reiter stellte fest, dass der Reporter zwar nicht durch den Schlag direkt ohnmächtig geworden war – aber durch eine „Fluchtreaktion auf vegetativer Ebene“. Es war eine Kreislauf-Fehlreaktion, ausgelöst durch eine emotionale Ausnahmesituation.

Es war ein Kollaps. Vereinfacht gesagt: Der Schlag verursachte einen Kollaps, der Heinzl zu Boden gehen ließ. Daraus erklärt sich auch die Verzögerung – ein theatralisches Zusammensinken schloss Reiter dezidiert aus. Grundlage für sein Ergebnis waren Video-Mitschnitte, die auch vor Gericht gezeigt wurden, und ein ärztlicher Befund.

Aufgrund der neuen erstaunlichen Erkenntnisse, vertagte Richterin Nicole Baczak den Prozess. Beim zweiten Termin am 19. Juli sollen noch zwei News-Journalisten aussagen.

Heinzl wollte Wahrheit. Dominic Heinzl, der sich „durch Spott und Häme zutiefst verletzt“ gefühlt hatte, strahlte nach dem ersten Verhandlungstag am Landesgericht: „Es geht mir nur um die Wahrheitsfindung. Ich bin glücklich, dass meine Version jetzt bestätigt wurde.“



Ministerin entscheidet über Anklage
Die Anklage wegen Körperverletzung gegen Rapper Sido steht immer noch auf wackeligen Beinen. Denn wie ÖSTERREICH erfuhr, ist der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft zwar fertig, jedoch wurde er noch nicht bestätigt. Das Schreiben wurde an die Oberstaatsanwaltschaft und an das Justizministerium weitergegeben. Demnach sollen die Vorgesetzten der Wiener Ankläger entscheiden, ob es zur Anklage gegen den angeblichen Schläger kommt oder nicht – Ministerin Beatrix Karl höchstpersönlich ist jetzt also für den Fall verantwortlich. Das Strafverfahren kann entweder eingestellt oder bewilligt werden, oder es kann zu einer Diversion kommen.

(mem)

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