Urteilsspruch gegen RTL

Menschenwürde: Eklat bei Super Nanny

24.07.2012

Die Kommission für Jugendschutz in Deutschland prangert eine Folge an.

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© RTL / Andreas Friese
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Aus der Sicht der deutschen Medienaufsicht hat das RTL-Format "Die Super Nanny" bei der Ausstrahlung der Folge vom 14. September ganz klar die Grenzen überschritten. Die Ausstrahlung der Episode im letzten Herbst habe ganz klar gegen die Menschwürde verstoßen, so lautet der Sachverhalt in der Causa.

Gewalt im Mittelpunkt
Ganz klar im Fokus der Episode hätte die Themen Gewalt- und Leidensszenen gestanden, "die den brutalen Umgang einer allein erziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern (sieben, vier und drei Jahre alt) thematisierten.".Das kritisierte eine Jugendschützerin ein einer Mitteilung am 23. Juli. Den Zuschauern wurden in besagter Folge zahlreiche Szenen gezweigt, in denen die Mutter durch Gewalt ihre Kinder "erziehen" wollte. Aber nicht nur in der Episode selbst wurden dreierlei Sequenzen dem Publikum vor Augen geführt, auch die Vorschau war bereits gespickt mit diesem gewalttätigen Inhalt.

Urteil kam prompt
"Eine so reißerische Darstellung zielt primär auf den Voyeurismus der Zuschauer. Die Kinder werden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt”, urteilte die Kommission für Jugendschutz in Deutschland. Das geht aus einem Bericht der deutschen Bild Zeitung hervor. Konsequenzen hat RTL aber nicht zu befürchten, da er die Folge der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt hat und diese Behörde nichts zu beanstanden hatte. Einen weiteren Fall dieser Natur wird es aber von vorne herein nicht mehr geben, da der Sender das Format im Vorjahr eingestellt hat.

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