Süßes oder Saures

Diese Streiche sind an Halloween verboten

31.10.2013

Sachbeschädigungen und Ruhestörung sind auch heute verboten.

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Sind Ihre Kinder auch schon im Halloween-Fieber? Bevor Sie die Kleinen auf die Nachbarschaft loslassen, sollten Sie aber ein ernstes Wörtchen mit ihnen reden, denn viele Streiche sind auch an Halloween erlaubt. Wie weit dürfen Streiche gehen?

"Süßes oder Saures"
Für die meisten Kinder stehen Süßigkeiten und viel Spaß im Vordergrund, aber manch gruseliger Geselle nutzt seine Verkleidung böswillig aus. Oft wird die Gruselnacht zunehmend für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch straffrei ist das auch an Halloween nicht!

Das ist nicht erlaubt:
- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
- Das Zerstören von Blumenbeeten
- Das Auskippen von Mülltonnen
- Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine
  Süßigkeiten oder Geld herausgeben)
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
- Lärmbelästigungen von Anwohnern

Sicher ist sicher
- Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf
  geschützten Abstellplätzen ab.
- Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im
  Freien (Gärten, Terrassen, usw.).
- Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
- Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell
  in Verbindung mit Bewegungsmeldern).

Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

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