Kinderarbeit-Prozess

Kleine Anna Ermakova muss doch nicht vor Gericht

28.11.2007

Kosmetik-Firma zog Einspruch gegen ein Bußgeld wegen Kinderarbeit zurück, Anna muss nicht vor Gericht.

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Die kleine Anna Ermakova (7), Tochter von Tennis-Legende Boris Becker muss doch nicht vor Gericht. Das Mädchen sollte ursprünglich vor einem Düsseldorfer Gericht wegen des Vorwurfs illegaler Kinderarbeit aussagen: Sie hatte im März auf einer Kosmetikmesse für einen Kinder-Nagellack geworben...

Nagellack für Fünfjährige
Eine Stunde lang bewarb das Kind damals Hand- und Nagelpflegeserie "alessandro girls" für Mädchen ab 5 (!). Damals lächelte Anna tapfer, hielt ihre lackierten Fingernägel in die Kameras. Ein Fressen für die Fotografen. Das Amt für Arbeitsschutz in Düsseldorf jedoch konnte sich für den Anblick so gar nicht erwärmen. Die Behörde schickte der Kosmetikfirma einen Bußgeldbescheid über 1.315,95 Euro wegen Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (illegale Kinderarbeit).

Es war doch Kinderarbeit
Die Firma legte zuerst Einspruch ein. Zur Verhandlung sollten Anna und ihre geschäftstüchtige Mutter Angela kommen. Doch angesichts der Negativ-Presse hat man sich's bei "alessandro" jetzt anders überlegt. Die Geschäftsführerin der beteiligten Kosmetikfirma zog ihren Einspruch gegen das Bussgeld zurück. Und zahlt brav. War's also doch Kinderarbeit?!?

 

Wird beinhart vermarktet: Boris Becker's kleine Tochter Anna.

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