Durchgegriffen

1. Gaffer abgestraft

22.07.2017

Ein Gaffer fuhr auf der A 21 im Schneckentempo, um einen Unfall zu filmen – Geldstrafe.

Zur Vollversion des Artikels
© TZOe/ Fuhrich
Zur Vollversion des Artikels

Sie stehen im Weg, filmen, fotografieren und behindern die Einsatzkräfte: Gaffer bei Verkehrsunfällen. Immer häufiger klagen Rettungsmannschaften über die Schaulustigen. Jetzt wurde endlich einmal einer direkt vor Ort abgestraft.

Es geschah nach einem Unfall auf der A 21 nahe Heiligenkreuz. Eine 31-jährige Mutter hatte sich mit ihrem Auto überschlagen. Mit im Fahrzeug saß das Töchterchen (3). Beide wurden verletzt. Während der Notarzt sie versorgte, fotografierten die Gaffer. Doch diesmal notierte die Polizei die Kennzeichen und zog einen Schau­lustigen direkt aus dem Verkehr, der im Schritttempo auf der Autobahn vorbeifuhr, um zu filmen. Ihm droht eine Geldstrafe bis zu 769 Euro, weil er die Mindest­geschwindigkeit von 60 km/h unterschritten hatte.

Strafen drohen auch wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn Augenzeugen nur schauen, statt zu helfen. Leichter tun sich die Deutschen bei der Ahndung: Sie haben längst einen Gaffer-Paragrafen im Bußgeldkatalog: 1.000 Euro kostet die Schaulust. Österreich diskutiert derweil noch …

Zur Vollversion des Artikels