Ab 1.7. Pflicht

2.500 Wiener brauchen Hundeführerschein

26.03.2010

13 Rassen stehen auf der Liste. Schäferhund, Dobermann und Dogge fehlen.

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© sxc
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Ungeachtet der geplanten Ablehnung der Zweiten Lesung im Wiener Landtag durch die Opposition soll der verpflichtende Führschein für Wiener Kampfhundehalter letztlich mit 1. Juli in Kraft treten. Betroffen von der Regelung sind die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge.

Bis zu 14.000 Euro Strafe
Diese rund 2.500 Tiere machen zwar nur rund fünf Prozent der Hundepopulation, jedoch 25 Prozent der Bisse aus, so die Begründung. Die Liste könne mittelfristig aber auch noch um Schäferhund, Dobermann und Dogge erweitert werden. Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, gibt es ab 1. Juli eine einjährige Übergangsfrist, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.

Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien "äußerln" gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind. Zum Handkuss kommt dabei nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird. Diese beginnt ab rund 100 Euro, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.

Auch theoretisches Wissen gefragt
Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten. Neben dem praktischen Umgang mit dem Tier im Alltag wird in einem theoretischen Teil Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung antreten, wobei beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist - bei erneutem Versagen droht die Abnahme des Tieres.

Für Besucher von auswärts, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb überstreifen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.

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