Antragsflut

Ansturm aufs Wiener Parkpickerl

24.09.2012

Ab 1. Oktober ist das Parken in fünf weiteren Bezirken kostenpflichtig.

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© APA/ Fohringer
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Der Countdown läuft: Ab kommendem Montag, 1. Oktober, wird das Parken in fünf weiteren Wiener Bezirken bzw. Bezirksteilen kostenpflichtig. Autofahrer müssen dann in Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und Hernals ebenfalls einen Parkschein ausfüllen. Anrainer können ein Parkpickerl , also eine Dauerabstellberechtigung, beantragen. Das haben bisher gut 24.000 Pkw-Besitzer getan. Die Behörde rechnet allerdings mit 35.000 Antragstellern, weshalb die Ämter diese Woche noch Extraschichten einlegen.

Vorbereitungen abgeschlossen
Die organisatorischen Vorbereitungen für die politisch äußerst kontroversiell debattierte Pickerleinführung seien so gut wie abgeschlossen, sagte der zuständige Koordinator Leopold Bubak. Die mehr als 6.000 neuen Verkehrszeichen sind bereits fast alle montiert und werden knapp vor dem Starttermin, sprich am Wochenende, enthüllt.

Um den erwarteten Ansturm der noch ausständigen rund 11.000 Antragsteller - das entspricht rund 30 Prozent - bewältigen zu können, haben die Bezirksämter bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Wer am letzten Drücker beantragen will, hat außerdem noch am Samstag zwischen 8.00 bis 13.00 Uhr die Möglichkeit. Online kann man das Pickerl unter http://www.parken.wien.gv.at bestellen. Die Plakette kostet in den fünf Neo-Bezirken 140 Euro.

Parkraumbewirtschaftung ausgeweitet
Mit 1. Oktober wird die Parkraumbewirtschaftung im gesamten 15. Bezirk und in Teilen des 12., 14., 16. und 17. Bezirks eingeführt. Zahlen fürs Parken muss man dort an Werktagen zwischen 9.00 und 19.00 Uhr. Mit Kurzparkscheinen kann man bis zu drei Stunden lang seinen Pkw abstellen. An Wochenenden und Feiertagen bleibt der Parkplatz gratis.

Ausnahmen gelten für den Bereich rund um die Stadthalle, wo das Pickerl 170 Euro kostet. Dort gilt die Kurzparkzone an Werktagen zwischen 9.00 und 22.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 18.00 bis 22.00 Uhr. Hier bleibt es auch bei der Regelung, dass ausgefüllte Kurzparkscheine - wie in den bereits bestehenden Pickerlzonen innerhalb des Gürtels - nur maximal zwei Stunden lang gültig sind.

Für Kleingärtner wurde ebenfalls eine Sonderlösung ausverhandelt: Sie haben Anspruch auf ein acht Monate lang gültiges "Saisonpickerl" - auch wenn sie keinen Hauptwohnsitz im gebührenpflichtigen Gebiet haben.

Neues Modell geplant
Fraglich ist allerdings, ob das Pickerlmodell in seiner derzeitigen Form überhaupt noch lange besteht. Schließlich wird derzeit ein neues Modell der Parkraumbewirtschaftung von Stadt und Experten ausgetüftelt. Dieses soll dann den Bundeshauptstädtern bei der angekündigten Volksbefragung im ersten Quartal 2013 zur Abstimmung vorgelegt werden. Denkbar ist etwa ein Zonenmodell, bei dem die Gebühren der Lage entsprechend gestaffelt wären - also das Parken in City-Lage teurer als am Stadtrand käme.

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