Zu Angriff animiert
Bandenkrieg in Meidling: Vorbestrafter Anführer (25) kommt zu Wort
13.01.2026Der 25-jährige Tschetschene Abu Bakar D. ist bereits im vergangenen Herbst wegen Raubes und Geldwäscherei zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag der Prozess um einen gewalttätigen Angriff auf arabisch aussehende Männer fortgesetzt worden, bei dem am 7. Juli 2024 am Bahnhof Meidling vier Männer teils schwer verletzt wurden. Nach 14 erstinstanzlichen Verurteilungen in der Vorwoche kam mit Abu Bakar D. der mutmaßliche Anführer der insgesamt 24 Angeklagten mit tschetschenischen Wurzeln zu Wort. Der 25-Jährige soll zu dem Angriff in Meidling aufgerufen haben. Er war nicht geständig.
Den inkriminierten Tathandlungen vorangegangen war ein mehrmonatiger "Bandenkrieg" zwischen jungen Tschetschenen und Syrern, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Die Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen. Seitens der Tschetschenen wurden Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte "505er" bzw. "515er" richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog.
Schlüsselfigur war dabei Abu Bakar D., der sich auf seinem Instagram-Account "stellvertreter_1" nannte und laut Anklage als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien gerierte. Er berief für den 7. Juli zunächst eine "Konferenz" ein, auf der er darlegte, "wie wir die 505 ausschalten, bevor noch mehr von uns verletzt oder getötet werden", zitiert die Anklage aus einer Instagram-Story des Tschetschenen, der in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen schweren Raubes und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Im Fall einer weiteren Verurteilung - aktuell wird ihm schwere gemeinschaftliche Gewalt und absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen - wäre auf das Urteil vom vergangenen Herbst Bedacht zu nehmen.
Hauptangeklagter bekannte sich "nicht schuldig"
"Frau Rat, ich bekenne mich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig", sagte Abu Bakar D. eingangs der Verhandlung. Er sei weder Bestimmungstäter noch habe er den Angriff organisiert. Vielmehr sei er nach Meidling gefahren, "um meine Landsleute davon abzuhalten". Er sei "durch ganz Meidling spaziert", um junge Tschetschenen dazu aufzufordern, weg bzw. nach Hause zu gehen: "Jedem, den ich erkannt habe, habe ich gesagt, jetzt wäre es besser nach Hause zu gehen."
Dem widersprach der Staatsanwalt unter Verweis auf die Auswertung von Handy-Daten. Chats aus den Tagen nach der gewalttätigen Attacke und die Angaben einiger Mitangeklagter würden belegen, dass der 25-Jährige "der Anführer war". Die führende Funktion von Abu Bakar D. zeige sich unter anderem daran, dass er einen zweiten Angriff untersagt und die Mittäter per Chat aufgefordert habe, ihre Handys und Beweismaterial zu vernichten.
Hauptangeklagter: "Habe keinen einzigen Bewaffneten gesehen"
Beim Eintreffen am Bahnhof Meidling habe er "keinen einzigen Bewaffneten gesehen", behauptete der Hauptangeklagte. Den Angriff, der sich gegen Syrer richten hätte sollen, aber mehrere junge Afghanen traf, habe er gar nicht mitbekommen: "Ich war zu dem Zeitpunkt schon auf der Meidlinger Hauptstraße." Er habe mit der Gewalt nichts zu tun gehabt. Er sei nur "in der Nähe" gewesen. Weshalb Afghanen verletzt wurden, sei ihm schleierhaft, sagte der 25-Jährige. Diese würden ja ganz anders aussehen als Syrer, verwies er auf angeblich unterschiedliche Frisuren. Syrer würden sich außerdem "mehr westlich" kleiden, "mit Cargohosen, Bomberjacken".
"Man wusste, dass etwas passieren wird"
Von den weiteren sieben Angeklagten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren, gegen die am dritten Verhandlungstag ebenfalls wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und Beteiligung an absichtlich schweren Körperverletzungen verhandelt wurden, waren sechs geständig. Sie behaupteten allerdings, keine gewalttätigen Handlungen gesetzt und mit ihrer bloßen Anwesenheit nur einen psychischen Tatbeitrag geleistet zu haben. Er sei "rein aus Schaulustigkeit hingefahren. Man wusste, dass etwas passieren wird. Wir haben nicht damit gerechnet, dass es so eskalieren wird", schilderte ein 18-Jähriger.
Der 22-Jährige stellte jedwede Tatbeteiligung in Abrede. Er behauptete, er sei nicht am Tatort gewesen, wobei er auf die Standort-Daten seines Handys hinwies. Er sei auch auf keinem einzigen Bild bzw. Video aus den Überwachungskameras der Wiener Linien zu sehen. Gegen ihn und Abu Bakar D. wird die Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt, jene gegen die sechs geständigen jungen Männer wird am frühen Nachmittag mit erstinstanzlichen Urteilen zu Ende gehen.