7000 Euro Buße

Bei Verkehrskontrolle: Rechtsanwalt drohte Polizisten

03.03.2026

Der Angeklagte war wegen des Verstoßes gegen die Gurtenpflicht am Steuer angehalten worden. 

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© TZ Oe Daneshmandi Laila
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Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen Rechtsanwalt verhandelt worden, der im Zuge einer Verkehrskontrolle aus dem Ruder geraten war und einen Polizisten eingeschüchtert hatte. Sollte dieser ihn anzeigen, werde er gegen ihn "wegen Amtsmissbrauch nach § 1 Polizeigesetz" (einer nicht existenten Gesetzesbestimmung, Anm.) vorgehen. Das brachte ihm ein Verfahren wegen versuchter Nötigung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch ein. Es wurde diversionell erledigt.

Das inkriminierte Geschehen hatte sich am 26. Juni 2024 in Wien-Alsergrund abgespielt, als der Anwalt in seinem schnittig-auffälligen Pkw seine Tochter zur Schule brachte. Weil er nicht angegurtet war, wurde er von zwei Polizeikräften angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Kooperativ dürfte er sich dabei von Anfang an nicht verhalten haben. Zunächst habe ihr der Angeklagte "Ich hab" jetzt keine Zeit!" beschieden, schilderte eine Polizistin dem Richter. Das funktioniere halt nicht: "Da müsste ich ja jedem sagen 'Passt schon, fahren's weiter'." Darauf sei der Mann ungehalten geworden und habe "Was ist das für eine Scheiße?" gerufen. "Sie waren geladen. Und wir haben's abbekommen", wandte sich die Beamtin direkt an den Angeklagten.

 "Er hat geschrien"

"Er hat geschrien", bestätigte ihr Kollege, der die weitere Amtshandlung übernommen hatte. Als er den Führerschein des Mannes sehen wollte, habe ihm dieser seinen Anwaltsausweis präsentiert. Weil er sich nicht beruhigte, wurde dem Anwalt in Form einer Anzeige wegen öffentlicher Anstandsverletzung die Rute ins Fenster gestellt. Daraufhin habe dieser ihm mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gedroht und sich auf Paragraf 1 Absatz 1 Polizeigesetz berufen. "Ich weiß, dass es keinen Paragrafen 1 Absatz 1 Polizeigesetz gibt", legte der Polizist dar.

 "Warum sind Sie so emotional geworden?", wollte der Richter vom Anwalt wissen. Er habe es eilig gehabt, wandte dieser ein und wollte vom als Zeugen vernommenen Polizisten bestätigt bekommen, dass das Schultor um 8.00 Uhr schließe. "Tut mir leid, das weiß ich nicht", erwiderte der Beamte, "ich geh da ja nicht in die Schule."

"Ich bereue es, dass ich in diese Situation gekommen bin", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der zentralen Frage, ob er den Polizisten mit der inkriminierten Aussage dazu bringen habe wollen, die Anzeige wegen Anstandsverletzung zu widerrufen, wich er aus: "Ich bin insofern schuldig, dass ich mich emotional hinreißen habe lassen." Und abschließend erkannte er: "Ich hätte es besser wissen und den Mund halten müssen."

Für Gericht war Verschulden "nicht schwer"

Nachdem er sich auch noch beim Polizisten per Händeschütteln entschuldigt hatte, zog sich der Senat zurück, um über einen von Verteidiger Martin Nemec eingebrachten Antrag auf diversionelle Erledigung zu beraten. Dem wurde schließlich stattgegeben, "weil das Verschulden nicht schwer ist und eine Verantwortungsübernahme vorliegt", wie der vorsitzende Richter erläuterte.

Dem Anwalt wurde eine Geldbuße in Höhe von 7.000 Euro auferlegt. Sobald diese Summe bezahlt ist, wird die Anzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch zurückgelegt und der Jurist gilt damit als weiterhin unbescholten, was für ihn in beruflicher Hinsicht von existenziellem Interesse sein dürfte.

Der Staatsanwalt war mit diesem Vorgehen einverstanden. Er hatte zu Beginn der Verhandlung seinem Wunsch Ausdruck verliehen, "dass wir diese Posse relativ einfach und schnell lösen können."