Neues Gesetz gegen Drogenhandel

Bis 2 Jahre Haft für Straßen-Dealer

09.03.2016

Dealen im öffentlichen Raum soll jetzt ein eigener Tatbestand werden, der hart bestraft wird.

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© TZOe Lisi Niesner (Symbolbild)
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Es geht um die missglückte Novelle im Straf­gesetzbuch, wonach die Gewerbsmäßigkeit mit 1. Jänner 2016 neu definiert wurde. Was vielleicht bei Ladendieben funktioniert, wurde beim Drogenhandel zum Fiasko: Denn derzeit muss die Polizei einen Dealer dreimal im Jahr erwischen und ihm nachweisen, dass er im Monat einen Umsatz von 400 Euro macht.

Folge: Kaum einer kommt noch in U-Haft bzw. riskiert höhere Haftstrafen. Die weitere Folge: Vor allem in Wien tummeln sich mehr Dealer als Suchgiftkonsumenten an allen möglichen Hotspots – ÖSTERREICH berichtete.

Am Dienstag stellte Justizminister Wolfgang Brandstetter die Lösung des Problems vor:

Auch in Stiegenhäusern ist Dealen jetzt ein No-Go

Jetzt kommt ein eigenes Gesetz für Dealen im öffentlichen Raum – dazu zählen alle Öffis, alle Stationen und Bahnhöfe sowie öffentliche Gebäude, Straßen, Parks und Gehsteige. Weiters umfasst der neue Tatbestand Orte, an denen Dealen ein „berechtigtes Ärgernis erregt“, wie etwa in Stiegenhäusern.

Wer dann beim Drogenhandeln erwischt wird, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Auch die U-Haft ist somit wieder gegeben. Bereits im nächsten Justizausschuss soll die Novelle behandelt werden.

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