In Oberösterreich

Bis zu 14.500 Euro Strafe für Betteln

04.07.2011

Verbot tritt am Dienstag in Kraft - Verfassungsklage noch in Arbeit.

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Am Dienstag tritt in Oberösterreich das von ÖVP und FPÖ im Landtag beschlossene Bettelverbot in Kraft. "Aufdringliches oder aggressives" Auftreten sowie der Einsatz von Kindern werden als Verwaltungsübertretung qualifiziert. Es drohen bis zu 720 Euro Strafe, wer Betteleinsätze organisiert, den kann das sogar bis zu 14.500 Euro kosten. Gemeindewacheorgane wie die Linzer Stadtwache werden zur Kontrolle ermächtigt. Eine geplante Verfassungsklage von SPÖ und Grünen wird sich voraussichtlich verzögern.

Ursprünglich wollten Rot und Grün noch vor der Sommerpause des Landtages - dieser hält am Donnerstag seine letzte Sitzung ab - die Klage einbringen. Seitens der SPÖ hieß es dazu am Montag, das werde sich voraussichtlich nicht ausgehen. Auch der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz ist vorsichtig mit der Festlegung eines Zeitrahmens. "Absolute Priorität hat aber die Qualität der Klageschrift und nicht das Tempo. Sich daher aus heutiger Sicht auf einen bestimmen Termin festzulegen, ist nicht zielführend", betonte er in einer Presseaussendung.

Hirz sieht einerseits den Einsatz der Stadtwachen und andererseits "die Unbestimmtheit im Gesetzestext, die einer Willkür der Behörden Tür und Tor öffnet" als mögliche Ansatzpunkte für eine Klage. Das Urteil gegen eine vergleichbare Regelung in Wien werde in Kürze erwartet.

Betteln erniedrigend und menschenunwürdig
"Das Bettelunwesen ist erniedrigend und menschenunwürdig, für solche Praktiken ist in Oberösterreich kein Platz", so die ÖVP Linz in einer Pressekonferenz-Unterlage am Montag. Betteln sei aber auch ein Grundrecht, "das wir nicht zur Gänze einschränken". Etwa die Sternsingeraktion oder andere karitative Sammlungen, die von Ehrenamtlichen durchgeführt werden, seien vom neuen Verbot nicht betroffen.

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