Vier Tote

Bedingte Haftstrafe für Lkw-Fahrer nach Unfall

21.08.2008

Der Mann hatte Ladegut verloren und dadruch einen tödlchen Unfall ausgelöst, er wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

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Ein 40-jähriger Lkw-Fahrer hat sich am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten müssen. Der Sattelschlepper des Mannes hatte im Jänner dieses Jahres Ladegut auf der A6 bei Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) verloren. Bei dem folgenden Unfall kamen vier Männer ums Leben. Der Lkw-Lenker wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten (drei Jahre Probezeit) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte, ein gebürtiger Rumäne, war in den frühen Morgenstunden des 17. Jänner 2008 auf der A6 unterwegs, als sein Sattelschlepper bei der Autobahnabfahrt Potzneusiedl mehrere Ballen mit Dämmwolle verlor. Das Ladegut war nicht ordentlich verzurrt. Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von rund 90 km/h und starkem Seitenwind fielen etwa zwölf Ballen auf die Fahrbahn. Der 40-Jährige hielt an, als er den Verlust bemerkte, fuhr daraufhin von der Autobahn ab und bei der vorigen Auffahrt wieder auf. Ein nachfolgender Lkw-Lenker aus Ungarn fuhr währenddessen allerdings in die Ballen und stellte sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf dem Pannenstreifen ab.

Ein Polizist, der auf dem Weg zu seinem Dienstort nach Kittsee war, kam an dem abgestellten Lkw vorbei und hielt ebenfalls an. Er warnte noch andere Verkehrsteilnehmer, die dem Dämmmaterial ausweichen konnten. Der Lenker eines silbernen Autos allerdings verriss seinen Wagen, kam ins Schleudern und krachte mit der rechten Seite gegen den abgestellten Lastwagen. "Es war wie eine Explosion", als das Auto mit dem abgestellten Lastwagen kollidierte, erklärte der ungarische Lkw-Lenker im Zeugenstand. Vier der fünf Pkw-Insassen kamen bei dem Unfall ums Leben. Der einzige Überlebende saß links hinter dem Fahrer. Der 24-Jährige wurde schwer verletzt. Er konnte sich an den Unfallhergang nicht mehr erinnern, da er während der Fahrt geschlafen hatte. Auch dass er auf der Rückbank links saß, wisse er nur von Fotos, so der junge Mann.

Fahrfehler des Pkw-Lenkers
Laut dem Sachverständigen hätte der Unfall vermieden werden können: "Der Pkw-Lenker beging Fahrfehler. Er hat die Fahrgeschwindigkeit nicht den Fahrbahnverhältnissen angepasst. Zudem fuhr er mit Abblendlicht." Er dürfte mit rund 150 km/h unterwegs gewesen sein.

Im Gutachten zeigte sich, dass die geladene Dämmwolle nicht ausreichend gesichert war. "Es musste zu dem verheerenden Unfall kommen", so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die bisherige Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis sowie das Mitverschulden des tödlich verunglückten Autolenkers wirkten sich mildernd aus. Erschwerend seien die "furchtbaren Folgen" mit vier Toten zu werten gewesen.

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