Gegen Strafhöhe

Cains Mutter legt Berufung ein

30.05.2012

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch meldete ebenfalls Berufung an.

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Die Mutter des getöteten Cain hat nach dem Prozess am vergangenen Donnerstag über ihren Anwalt German Bertsch Berufung gegen die Höhe der Strafe eingelegt. Das berichteten am Mittwoch die "Vorarlberger Nachrichten". Damit ist das Urteil weiter nicht rechtskräftig. Die 25-Jährige wurde von dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.

Die Mutter, die sich schuldig bekannte, soll nach Ansicht des Gerichts ihre beiden Kinder im Stich gelassen haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn, der dreijährige Cain, starb im Jänner 2011 infolge der Misshandlungen. Der Freund der Mutter wurde Ende März 2012 wegen Mordes nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.

Der Anwalt der 25-Jährigen, German Bertsch, sprach sich bereits im Vorfeld des Prozesses gegen eine unbedingte Haftstrafe für seine Mandantin aus. Sie sollte keinen Tag im Gefängnis verbringen müssen, denn die Frau sei mit dem Tod ihres Kindes gestraft genug, so seine Begründung. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) muss nun über eine mögliche Änderung der Strafhöhe entscheiden. Auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte laut dem Zeitungsbericht Berufung gegen das Urteil ein, damit könnte die Strafe für die 25-Jährige auch härter ausfallen als in erster Instanz.

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