2facher Mordversuch
Ex in die Brust gestochen: 15 Jahre Haft
07.08.2025Der 46-Jährige soll seine Ex-Frau auf dem Parkplatz mit einem Messer attackiert und einen Obdachlosen getreten haben.
Der Prozess wegen zweifachen versuchten Mordes gegen einen 46-Jährigen ist am Donnerstag in Linz mit den Ausführungen der Sachverständigen fortgesetzt worden. Trotz der starken Alkoholisierung zu beiden Tatzeiten sei der Angeklagte als "sehr geübter Trinker" zurechnungsfähig gewesen, so die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner.
Der Angeklagte kassierte 15 Jahre Haft. Die Geschworenen sprachen den Obdachlosen wegen des Messerangriffs auf seine Ex-Frau mit acht Ja-Stimmen des Mordversuchs schuldig. Die Attacke auf einen Mann werteten sie - ebenfalls einstimmig - als versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 46-Jährige stand seit Dienstag vor Gericht, weil er am 11. Dezember 2024 seiner Ex-Frau auf dem Parkplatz vor ihrem Arbeitsplatz einen kräftigen Stich in die Brust versetzt haben soll. Bereits am 10. Juni habe der Obdachlose einen ihm Unbekannten angegriffen, auch dieser Vorfall wird als Mordversuch gesehen. Er bekannte sich in beiden Fällen der "absichtlich schweren Körperverletzung" schuldig, er könne aber "die Uhr nicht mehr zurückdrehen", meinte er am zweiten Verhandlungstag. "Es tut mir leid."
Bei der Messerattacke auf die 31-Jährige hatte der Angeklagte 1,9 Promille Alkohol im Blut. Dennoch habe er "zielgerichtete Handlungen im Voraus" gesetzt. Er sei zum Parkplatz gekommen, habe dort auf seine Ex gewartet, ging direkt auf sie zu, zog das mitgebrachte Messer und stach zu. Kastner sprach von einer "zielgerichteten Handlungskette", er habe gewusst, was er tat.
Trotz 2,58 Promille nicht desorientiert
Ähnlich ihre Einschätzung zum Vorfall im Juni, von dem es ein Video gibt. Damals hatte er 2,58 Promille im Blut. Aber auch hier wirkte er trotz Alkoholisierung nicht desorientiert. Die Behauptung des Angeklagten, er könne sich an nichts erinnern, sei für sie "nicht nachvollziehbar". Bei der Begutachtung des Angeklagten stellte Kastner fest, dass der 46-Jährige eine "Tendenz, sich aggressiv durchzusetzen", zeige. Seine Zurechnungsfähigkeit stellt sie außer Streit.
Die Staatsanwältin forderte daher eine Verurteilung im Sinn der Mordversuch-Anklage. Grundlos habe er einen Mann, den er nicht gekannt haben will, von der Bank gestoßen, diesem dann mehrfach Faustschläge versetzt. "Das war ihm nicht genug", weshalb er noch zugetreten habe. Er müsse es "ernstlich für möglich gehalten" haben, dass "sein Opfer durch die Taten sterben" hätte können, sagte die Anklägerin.
Opfer hatte Todesangst
Bei dem Angriff auf seine Ex habe dies erst recht gegolten. Für Gerichtsmediziner Fabio Monticelli war die Verletzung der Lunge potenziell lebensgefährlich. Das Opfer war, wie es sagte, überzeugt gewesen, ihr Ex habe sie töten wollen.
Die Verteidigerin hingegen untermauerte in ihrem Abschlussplädoyer den Tatbestand der absichtlich schweren Körperverletzung. Die Geschworenen sollten nicht auf die Brutalität der Angriffe schauen, wesentlich sei, "was im Kopf" vorgegangen sei, "welcher Film bei ihm abgelaufen" sei. Sein Mandant habe, wie er selbst sagte, ihr einen "Denkzettel" verpassen wollen. Nach dem einen Stich habe er sich der Polizei gestellt, auch "um die Rettungskette in Gang" zu setzen.