Wegen Nötigung

Fall Oliver: Staatsanwaltschaft klagt Vater

15.07.2012


Die Staatsanwaltschaft Graz hat dem  Dänen eine Ladung zugestellt.

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Im "Fall Oliver" erhebt die Staatsanwaltschaft Graz nun Anklage gegen den dänischen Vater des fünfjährigen Buben wegen schwerer Nötigung sowie Freiheitsentziehung. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Graz am Donnerstag mit. Die Ladung an den Vater werde über Amts- und Rechtshilfe in Dänemark an den Vater zugestellt. "Wir gehen davon aus, dass er der Ladung auch Folge leistet", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg  Bacher. Realistischerweise werde der Prozess nicht im Sommer stattfinden können, so Bacher.

 Die Staatsanwaltschaft Graz hatte am 4. Juli beim Landesgericht für Strafsachen im Ermittlungsverfahren wegen der Entführung des fünfjährigen Buben aus der Obhut der Mutter nach Dänemark Strafantrag gegen dessen dänischen Vater erhoben. Die entsprechenden Ermittlungen seien abgeschlossen, so Bacher, nun werde die Hauptverhandlung anzuberaumen sein, in Abwesenheit des Angeklagten könne nicht verhandelt werden. Wenn der Vater der Vorladung nicht Folge leistet, könne auch wieder ein Europäischer Haftbefehl überlegt werden, so Bacher. Dieser war Mitte Juni vom Oberlandesgericht aufgehoben worden, da keine Fluchtgefahr des Vaters bestehe, da dieser in Dänemark sozial integriert sei.

   Nicht beendet seien die Ermittlungen hingegen im Falle jenes unbekannten Komplizen, der die Mutter von Oliver festgehalten hatte, als der von der Mutter getrenntlebende Vater am 3. April das Kind vor einem Kindergarten in Graz an sich gebracht, in ein Auto geschafft und nach Dänemark gebracht hatte. Über die Identität des Helfers hatte der Vater gegenüber den dänischen Behörden keine Angaben gemacht.

   Die Rechtsanwältin der Mutter, hatte nach dem Vorfall einen Antrag auf Rückführung des Kleinen gestellt. Kern des Konflikts sind zwei sich widersprechende Gerichtsentscheide: In Dänemark wurde dem Vater die Obsorge zugesprochen, und zwar im Vorjahr, in Österreich der Mutter. Der Vater beruft sich naturgemäß auf den dänischen Rechtsspruch.


 
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